Kann mir mal jemand den Zusammenhang zwischen BetrVG§37.6 und §37.7 erklären. Wir haben Probleme mit der Genehmigung unserer Seminare. Der Chef ist der Meinung einem Mitglied würden nur drei Seminare pro Amtszeit zustehen und ausserdem würden wir das wissen ja gar nicht anwenden. Er beruft sich dabei auf besagten §37.7 . Dieses "Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6" damit komme ich nicht klar.