Nur drei Seminare pro Amtszeit?
Kann mir mal jemand den Zusammenhang zwischen BetrVG§37.6 und §37.7 erklären. Wir haben Probleme mit der Genehmigung unserer Seminare. Der Chef ist der Meinung einem Mitglied würden nur drei Seminare pro Amtszeit zustehen und ausserdem würden wir das wissen ja gar nicht anwenden. Er beruft sich dabei auf besagten §37.7 . Dieses "Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6" damit komme ich nicht klar.
Community-Antworten (6)
08.05.2007 um 00:34 Uhr
@kettenraucher, grundseminar br-1 ist pflicht - nach 37.6. kurz: 37.6: der br beschließt die NOTWENDIGEN seminare, der ArG zahlt alles. (Ordendlichen und ordnungsgemäßen Beschluß vorausgesetzt) Was notwendig ist, etscheidet der BR, nicht der ArG. Die drei Seminare sind normale Panikmache, laßt Euch daruaf nicht ein. 37.7: analog zu dem bekanntem "Bildungsurlaub": drei Wochen extra für Seminare, aber die Kosten gehen in die eigene Tasche. Alles klar? sonst PN... So, und jetzt noch was anderes: Bücher kaufen (lassen!) Fitting, Däumler sind Grundliteratur! Kostenübernahme nach §40. Siehe bitte auch hier auf der Seite und Juris, falls noch kein BetrVG existiert...
08.05.2007 um 01:21 Uhr
@hans: Du aber auch! Die Seminare nach Absatz 7 sind eben nicht analog zu dem Bildungsurlaub zu sehen sondern sind zusätzlich gedacht. Der normale Bildungsurlaub bleibt davon unangetastet.
08.05.2007 um 01:33 Uhr
@Mokkabohne, ja natürlich - der Vergleich hinkt aber erklär's besser. Wichtig ist das man auf der Kohle sitzen bleibt (bzw. meine GEW ;-)) Hab übrigens nie Bildungsurlaub - zu viel als BR zu tun g
08.05.2007 um 10:02 Uhr
kettenraucher, ich könnte mir vorstellen, dass Euer Gremium dringend ein Seminar zu Grundlagen benötigt. Das beschließt Ihr dann erstmal auf der Basis von § 37 (6) und lernt dann in diesem Seminar sicherlich den Unterschied zwischen Abs. 6 + 7 und bei einem guten Seminar auch, wie man den AG vom Unterschied überzeugt.
08.05.2007 um 10:11 Uhr
Danke für die schnelle Antwort.
08.05.2007 um 21:57 Uhr
@ Hans: Haste wahr :-) Und Bildungsurlaub...? Auch noch nie gesehen snief
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Seminare bei verschiedenen Anbietern kombinieren?
ÄlterSo, für mich (und den gesamten BR) beginnen jetzt die ersten Seminare. Wenn ich das richtig überblicke sollte ich für den Anfang wohl 5 Seminare besuchen um die Grundlagen zu schaffen. Habt ihr schonm
Seminare als Inhouse-Schulung. Wer darf entscheiden?
ÄlterHallo, wir, der Betriebsrat mit 7 Personen, haben schon die Betriebsverfassungs Seminare 1-3 besucht und möchten jetzt die Seminare Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Wir wollten jetzt nach unserem Beschlus
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Fortbildung / Seminare für BR-Mitglieder - wie oft pro Jahr oder pro Amtszeit?
ÄlterAuf die Frage "wie oft kann ein BR-Mitglied ein Seminar besuchen?" wird häufig die Antwort gegeben " 3 Wochen pro Jahr, bei erster Amtszeit 4 Wochen". In §37 VII ist jedoch von " 3 Wochen "während se