Erstellt am 07.05.2007 um 22:34 Uhr von hans
@kettenraucher,
grundseminar br-1 ist pflicht - nach 37.6.
kurz: 37.6: der br beschließt die NOTWENDIGEN seminare, der ArG zahlt alles. (Ordendlichen und ordnungsgemäßen Beschluß vorausgesetzt) Was notwendig ist, etscheidet der BR, nicht der ArG. Die drei Seminare sind normale Panikmache, laßt Euch daruaf nicht ein.
37.7: analog zu dem bekanntem "Bildungsurlaub": drei Wochen extra für Seminare, aber die Kosten gehen in die eigene Tasche.
Alles klar? sonst PN...
So, und jetzt noch was anderes: Bücher kaufen (lassen!) Fitting, Däumler sind Grundliteratur! Kostenübernahme nach §40. Siehe bitte auch hier auf der Seite und Juris, falls noch kein BetrVG existiert...
Erstellt am 07.05.2007 um 23:21 Uhr von mokkabohne
@hans: Du aber auch! Die Seminare nach Absatz 7 sind eben nicht analog zu dem Bildungsurlaub zu sehen sondern sind zusätzlich gedacht. Der normale Bildungsurlaub bleibt davon unangetastet.
Erstellt am 07.05.2007 um 23:33 Uhr von hans
@Mokkabohne, ja natürlich - der Vergleich hinkt aber erklär's besser. Wichtig ist das man auf der Kohle sitzen bleibt (bzw. meine GEW ;-))
Hab übrigens nie Bildungsurlaub - zu viel als BR zu tun *g*
Erstellt am 08.05.2007 um 08:02 Uhr von Lotte
kettenraucher,
ich könnte mir vorstellen, dass Euer Gremium dringend ein Seminar zu Grundlagen benötigt. Das beschließt Ihr dann erstmal auf der Basis von § 37 (6) und lernt dann in diesem Seminar sicherlich den Unterschied zwischen Abs. 6 + 7 und bei einem guten Seminar auch, wie man den AG vom Unterschied überzeugt.
Erstellt am 08.05.2007 um 08:11 Uhr von Kettenraucher
Danke für die schnelle Antwort.
Erstellt am 08.05.2007 um 19:57 Uhr von mokkabohne
@ Hans: Haste wahr :-)
Und Bildungsurlaub...? Auch noch nie gesehen *snief*