AG widerspricht einer 2. Freistellung
Hallo, wir haben derzeit ca. 520 feste Mitarbeiter im Unternehmen und deshalb im Gremium eine 2. Freistellung beschlossen, nachdem eine Beratung mit dem AG stattgefunden hat. Nun droht der AG damit mind. 20 Mitarbeiter in ein anderes Unternehmen, weg vom Standort, zu verlagern, falls wir auf eine 2. Freistellung bestehen.
Dieser Erpressungsversuch ist heftig und im BR geht nun die Diskussion los. Welche Erfahrungen habt ihr dazu und welche Chancen hat der AG damit durch zu kommen?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß Didi
Community-Antworten (10)
07.05.2007 um 20:31 Uhr
Wenn Ihr das so beschlossen habt, dann ist das so.
Die Freistellungen stehen euch zu.....Ihr habt auch ein Mitbestimmungsrecht in Sachen Mitarbeiterverlagerung.;-)
Lasst den WA mal die Zahlen usw. überprüfen und schaut in wie fern der Einwand des AG berechtigt ist.;-)
Klappern gehört zum Handwerk.
Gruss Dudde
07.05.2007 um 21:05 Uhr
@DJ:
Rechnet dem AG vor, wie viele Stunden die anderen BRM ihrer normalen Tätigkeit nachgehen können, wenn der komplett freigestellte Kollege ihnen die Arbeit abnimmt. Dies bedeutet u.a. bessere Planbarkeit für den AG, und solchen Argumenten kann man sich schwer verschließen.
Aber es ist tatsächlich so: AG drohen gerne und oft mit Outsorcing, Ausgliederung, Kündigung von MA... Klappern gehört in der Tat zum Handwerk.
07.05.2007 um 21:11 Uhr
Vielen Dank für Eure Hinweise, wir werden die Zahlen prüfen lassen und notfalls vor die Einigungsstelle ziehen. Besonders der Hinweis dass der freigestellte Kollege den anderen BRM die Arbeit abnimmt, finde ich sehr gut.
Danke nochmal
Gruß Didi
08.05.2007 um 01:25 Uhr
Gern geschehen, Didi, aber bitte immer dran denken, hier gehts nicht um die Abnahme der eigentlichen Amtspflichten der BRM sondern um das administrative Rund-Um-Gedöns.
08.05.2007 um 10:49 Uhr
Morgen Didi,
nach § 38 BetrVG stehen euch mind. zwei Freistellungen zu und zwar aus der Mitarbeiteranzahl zum Zeitpunkt der BR-Wahl. Also zwanzig angedrohte Versetzungen spielen da heute keine Rolle mehr.
Gruss
biberrat
08.05.2007 um 14:16 Uhr
@ DJ
die Aussage von biberrat stimmt so nicht.
Im Fitting zu § 38 BetrVG RN 8 " Maßgebend ist der Zeitpunkt der Wahl der Freizustellenden, nicht des Erlasses des Wahlausschreibens für die Wahl des BR, da Zweck der Freistellung die ordnungsgemäße Erfüllung der BR Aufgaben ist, die von der Zahl der zu betreuenden Arbeitnehmer abhängt. Maßgebend ist die Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Es kommt nicht darauf an, dass die Arbeitnehmer zum BR wahlberechtigt sind. Deshalb zählen auch im Betrieb beschäftigte Jugendliche dazu."
MfG Angi1
08.05.2007 um 16:19 Uhr
Habt ihr dem AG schon mal die §§ 23/3 und 119 BetrVG unter die Nase gehalten?
09.05.2007 um 13:27 Uhr
@Frank B.
Genauso sehe ich das auch, wäre meine Vorgehensweise. Jedoch gibt es bereits jetzt im Gremium Stimmen, die sich einen Kompromiss (Teilfreistellung) vorstellen könnten. Das ist der Geist der Vergangenheit, Konsenkurs bis zum Erbrechen. Mal sehen ob sich das ändert.
10.05.2007 um 09:27 Uhr
@DJ "Konsenkurs bis zum Erbrechen." Kommt mir irgendwie bekannt vor!
10.05.2007 um 09:32 Uhr
"Konsenkurs bis zum Erbrechen."
Willkommen im Club ;-)
Gruß
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