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Betriebsvereinbarung über Kontingent zu Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG - erlaubt?

L
Labour
Nov 2016 bearbeitet

Ist eine Betriebsvereinbarung über ein Kontingent an Schulungstagen nach § 37 Abs. 6 BetrVG erlaubt? Unser Gesamtbetriebsrat hat vor 30 Jahren eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in dem für einzelne Werke Schulungstage festgelegt werden. Darin steht auch, dass der Betriebsrat eigenverantwortlich über die Aufteilung des Kontingents entscheidet. Jetzt errechnet mein Vorsitzender das Kontingent nach der Anzahl der gewählten Betriebsräte pro Liste. Heute wurde mir die Geschichte vorgelegt, und für mich entfallen daraus 13 Tage.

Das kann doch so nicht sein, oder????

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

08.05.2007 um 00:36 Uhr

Nicht erlaubt....

H
hans

08.05.2007 um 01:00 Uhr

so ein Schwachsinn.. macht doch den ganzen 37.6 zunichte. Butget ist auch begrenzt? (max 5000 DM, wg 30J ;-)) Ne im Ernst - mit der BV hebelt ihr Euch doch selbst aus, auf notwendigkeiten zu reagieren. Also schreib dem ArG "nett, aber nicht gültig wg. Verstoß gegen gültiges Gesetzt: BetrVG"

W
w-j-l

08.05.2007 um 01:59 Uhr

Labour, mal abgesehen davon, dass der GBR gar nicht wirksam auf die Rechte eines BR nach BetrVG verzichten kann, hätte er hier auch gar keine Zuständigkeit. Ich gehe mal davon aus, dass die Werks-Betriebsräte in so einer Angelegenheit nicht übertragen haben nach §50 (2) BetrVG.

Diese (Gesamt-)betriebsvereinbarung ist also in beiderlei Hinsicht unwirksam.

Ein Problem hast Du allerdings, wenn Dich Dein BR nicht delegiert, weil er die Regeln dieser GBV freiwillig beachtet.

L
Labour

08.05.2007 um 11:14 Uhr

Besten Dank Freundinnen und Freunde!!

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