Betriebsvereinbarung über Kontingent zu Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG - erlaubt?
Ist eine Betriebsvereinbarung über ein Kontingent an Schulungstagen nach § 37 Abs. 6 BetrVG erlaubt? Unser Gesamtbetriebsrat hat vor 30 Jahren eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in dem für einzelne Werke Schulungstage festgelegt werden. Darin steht auch, dass der Betriebsrat eigenverantwortlich über die Aufteilung des Kontingents entscheidet. Jetzt errechnet mein Vorsitzender das Kontingent nach der Anzahl der gewählten Betriebsräte pro Liste. Heute wurde mir die Geschichte vorgelegt, und für mich entfallen daraus 13 Tage.
Das kann doch so nicht sein, oder????
Community-Antworten (4)
08.05.2007 um 00:36 Uhr
Nicht erlaubt....
08.05.2007 um 01:00 Uhr
so ein Schwachsinn.. macht doch den ganzen 37.6 zunichte. Butget ist auch begrenzt? (max 5000 DM, wg 30J ;-)) Ne im Ernst - mit der BV hebelt ihr Euch doch selbst aus, auf notwendigkeiten zu reagieren. Also schreib dem ArG "nett, aber nicht gültig wg. Verstoß gegen gültiges Gesetzt: BetrVG"
08.05.2007 um 01:59 Uhr
Labour, mal abgesehen davon, dass der GBR gar nicht wirksam auf die Rechte eines BR nach BetrVG verzichten kann, hätte er hier auch gar keine Zuständigkeit. Ich gehe mal davon aus, dass die Werks-Betriebsräte in so einer Angelegenheit nicht übertragen haben nach §50 (2) BetrVG.
Diese (Gesamt-)betriebsvereinbarung ist also in beiderlei Hinsicht unwirksam.
Ein Problem hast Du allerdings, wenn Dich Dein BR nicht delegiert, weil er die Regeln dieser GBV freiwillig beachtet.
08.05.2007 um 11:14 Uhr
Besten Dank Freundinnen und Freunde!!
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Erkrankung im Resturlaub
ÄlterHallo zusammen, mein Fall stellt sich folgendermaßen dar: ich hatte Resturlaub aus 2022, der nach Hinweis des AGs bis zum 31.3.23 zu planen und anzutreten sei. So weit - so gut. Ich plante die verbli
Zustimmungsverweigerung für Leiharbeit?
ÄlterWerte Experten, wir haben in unserem Betrieb eine BV über ein 'Aushilfskontingent' in Höhe von 15000 Arbeitsstunden abgeschlossen, die den Einsatz von Leiharbeitern ohne jeweilige Zustimmung des BR z
Arbeitszeitregelung bei schlechter Witterung
ÄlterHallo BR Koleginnen und BR Kollegen, ich habe eine kurze Frage betreffend der Regelung von Arbeitszeiten. Ist es dem AG generell gestattet AN "nach Hause zu schicken" (hier Ü-Std. Abzug oder evtl. so
Schulungsanbsprüche bzw. wieviel Tage Freistellung insgesamt
ÄlterErst mal vorneweg, warum kommt man nicht mehr in das Forum wie vorher? Wer liest das jetzt hier überhaupt noch? Ich rufe deshalb noch bei der WAF an, hoffe trotzdem auf eine Antwort von den KLugen: