Eine kleine Frage zu BetrVG §37 Abs.7
(7) ... jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Seminar -, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen...
Trifft dieses für jedes Jahr oder für die komplette Amtszeit von 4 Jahren