Wie oft bzw. wie lange darf ein BR-Mitglied auf eine Schulung?
Eine kleine Frage zu BetrVG §37 Abs.7 (7) ... jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Seminar -, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen... Trifft dieses für jedes Jahr oder für die komplette Amtszeit von 4 Jahren
Community-Antworten (2)
01.05.2006 um 00:06 Uhr
Natürlich ist von 4 Jahren die Rede!
01.05.2006 um 00:39 Uhr
Richtig - diese Regelung gilt für den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 7, also für Seminare, die für die Betriebsratsarbeit nicht erforderlich, sondern lediglich geeignet sind. Bei diesen Seminaren muss der Arbeitgeber auch nicht die Seminarkosten tragen.
Fast alle Betriebsräte besuchen jedoch Seminare nach § 37 Abs. 6 !!
Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG entscheidet das Betriebsratsgremium welche und wie viele Seminare es in der momentanen Situation für erforderlich hält. Die Fortbildungen müssen nur notwendig sein. Der Arbeitgeber muss für diese Seminare alle Kosten tragen und das Betriebsratsmitglied von der Arbeit freistellen. Es gibt keine Beschränkung über die Anzahl und die Dauer der besuchten Seminare.
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