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Abmahnung der Abteilungsleitung durch den BR?

R
Rennsemmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Frage lautet: Kann das BR-Gremium eine "Abmahnung" aussprechen, wenn sich viele KollegInnen über ihre Abteilungsleiterin (berechtigterweise) beschweren? Wo ist das geregelt? Muss die GL davon vorab in Kenntnis gesetzt werden?

4.70704

Community-Antworten (4)

B
betriebsratten

07.05.2007 um 16:37 Uhr

Nein.

In Frage kommt nur die Störung des Betriebsfriedens, aber das greift bei leitenden nicht

J
Jube

07.05.2007 um 16:45 Uhr

Habt Ihr denn die GL informiert, dass es da gehäuft zu Beschwerden kommt? Das wäre für mich einer der ersten Schritte, nachdem ich die betreffende Person darauf angesprochen habe, ob sie sich vorstellen kann, wie es dazu kommen kann und sich dann nichts tut.

K
Kölner

07.05.2007 um 17:01 Uhr

@Rennsemmel Eine solche "Abmahnung" hätte auch keine rechtliche Bedeutung (aber mitunter erfüllt sie die gewünschte Wirkung). Davon abgesehen ist die Abteilungsleitung die falsche Ansprechpartnerin. Der AG sollte dieser Ansprechpartner sein. Fertig...

Davon abgesehen...vielleicht erzählen die Kollegen auch nicht die ganze Wahrheit.

M
mille

07.05.2007 um 19:00 Uhr

@kölner, du begibst dich schon wieder ins Reich der Spekulationen -:))))))))

@rennsemmel, § 85 BetrVG

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