Erstellt am 07.05.2007 um 12:17 Uhr von betriebsratten
Vorsicht bei Änderung der Vertragsbedingungen
Bei einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund kann eine weitere Falle zuschnappen: Werden anlässlich der Verlängerung zugleich inhaltliche Veränderungen vorgenommen, zum Beispiel eine Änderung der Arbeitszeit oder eine Gehaltserhöhung, kann hierin ein neuer Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages liegen. Diese Befristung kann wegen des Anschlussverbotes oder mangels ausreichendem sachlichen Grund unwirksam sein. Erst kürzlich hat das BAG entschieden (Urteil vom 23. August 2006, Az: 7 AZR 12/06), dass die Vertragsänderung anlässlich einer Verlängerung nur zulässig ist, wenn sie auf einer Vereinbarung beruht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits vor der Verlängerung getroffen haben oder der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Vertragsänderung hat.
http://www.wba.iww.de/beitraege/pe01_0107.html
Erstellt am 07.05.2007 um 12:28 Uhr von Jube
Wenn ich das richtig verstanden habe, zielte die Frage auf den Zeitraum innerhalb einer Befristung, nicht auf den nach einer Verlängerung.
Dazu weiss ich aber leider auch nichts.