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Rücktritt BR Mitglied - muss Veränderung der Geschäftleitung und der Belegschaft mitgeteilt werden?

J
juergen25
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist ein BR Mitglied zurückgetreten und ein Ersatzmitglied rückt nach. Muß diese Veränderung der Geschäftleitung und der Belegschaft z. B. über Aushang (Namentlich wer zurückgetreten, sowie wer der Nachrücker ist) mitgeteilt werden???

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Community-Antworten (3)

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hans

05.05.2007 um 00:54 Uhr

Ja, GL auf jeden Fall - schon wegen Kündigungsschutz, gelle. Belegschaft bin ich mir nicht 100% sicher, gehe aber davon aus: a. ist die Bekanntgabe des Ergebnisses öffentlich also darf und b. sollte wohl jeder der KollegInnen wissen dürfen, wer sie/ihn vertritt und als Ansprechpartner fungiert.

M
Mona-Lisa

05.05.2007 um 01:16 Uhr

@jürgen, macht nen Aushang, die Mitarbeiter sollen doch wissen, wer raus ist und wer nachgerückt ist. Eine kurze Mitteilung an die GL und ihr habt eure Schuldigkeit getan. :-))

W
Waschbär

05.05.2007 um 03:21 Uhr

jürgen,

dito zu den Zwillingen Mona & Lisa , würde auch sowas in der art machen.

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