Amtsniederlegung einköpfiger Betriebsrat - Rückt in diesem Fall das Ersatzmitglied nach?
Hallo, brauche mal wieder Eure hilfe.
was passiert wenn der einköpfige Betribesrat das Amt niederlegt? Rückt in diesem Fall das Ersatzmitglied nach oder muss neu gewählt werden?
vielen Dank im Voraus. Tyra
Community-Antworten (1)
04.05.2007 um 16:11 Uhr
Kommt drauf an... ob der BR gemäß § 13 (2) Nr. 3 BetrVG zurücktritt oder sein Amt nach §24 Nr. 2 BetrVG niederlegt.
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