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Unterlagen ja oder nein - darf der Geschäftsführer nach Auflösung des Betriebsrates alle Unterlagen anfordern?

S
sinan
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich hätte da mal eine frage unswar , darf der geschäftsführer nach auflösund des betriebsrattes alle unterlagen anfordern .

Und muss man ihm diese geben oder nicht.

sehr dringend vielen dank !!!

schon mal im vorraus danke

4.01606

Community-Antworten (6)

B
Bergmann

04.05.2007 um 00:23 Uhr

@ sinan ,

definitiv nein !!! Es geht ihn nichts an !!!

Wenn ein sicheres Aufbewahren für spätere BR´s nicht möglich ist--vernichten !!!

H
hans

04.05.2007 um 00:40 Uhr

Auf Ideen kommen diese ArG's... Aber netter Versuch, sich für die Zukunft zu wappnen. g Warum gibt's den keinen neuen BR, wenn der alte sich aufgelöst hat?

G
Großvater

04.05.2007 um 01:06 Uhr

bei diesen ArG ist es auch kein wunder das kein neuer BR kommt .

H
hans

04.05.2007 um 01:14 Uhr

@Großvater,

Du kennst den ArG? ;-) Na bei einem solchem doch gerade drum ein BR! Wenn der schon BR-Unterlagen haben will, was sammelt er dann wohl über die Mitarbeiter?

G
Großvater

04.05.2007 um 01:26 Uhr

als Großvater mit 71 jahren und 30 jahren Berufserfahrung weiß ich schon langsam wohin der hase läuft.

Ein ArG der nicht genug belasstet ist sammelt alles was auf dem boden liegt ;-)

H
hans

04.05.2007 um 01:41 Uhr

Großvater, Mit 41 in's Berufsleben schaffen eigendlich nur Studenten die im Nebenjob JAV und dierekt danach in die Freistellung gewandert sind :-) Aber ich vermute zu wiisen was Du meinst - wenn keiner den Ar.. in der Hose hat sich dagegen zu tun - 'nacht AN-Vertretung und GEW-Beitrag ist auch viel zu teuer :-(

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