hallo.
ich schon wieder.
wir haben noch ne frage.
sollte man nicht nach einer schwerbehinderung mündlich oder schriftlich
gefragt werden, kann man dies später dem arbeitgeber nachreichen?
oder kann dann der arbeitgeber fristlos kündigen???

und wie ist es, wenn man im vorstellungsgespräch die schwerbehinderung
verneint hat, und es dem ag später doch sagt???

danke
anja+team