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Kann Schwerbehinderten-Status dem AG später nachreichen? Folgen?

A
anjab
Nov 2016 bearbeitet

hallo. ich schon wieder. wir haben noch ne frage. sollte man nicht nach einer schwerbehinderung mündlich oder schriftlich gefragt werden, kann man dies später dem arbeitgeber nachreichen? oder kann dann der arbeitgeber fristlos kündigen???

und wie ist es, wenn man im vorstellungsgespräch die schwerbehinderung verneint hat, und es dem ag später doch sagt???

danke anja+team

6.50602

Community-Antworten (2)

K
Konrad

03.05.2007 um 18:50 Uhr

Wer den Status "Schwerbehindert " nach SGB IX hat, muss auf die schrifliche oder mündliche Frage korrekt zu antworten und dies nicht nachher dem AG "nachreichen". Irgendwie auch verständlich, da der AG evtl. auch auch eine der Behinderung entspr. Arbeitsplatz entsprechend einrichten muss.

Wird die Frage wahrheitswidirig beim Vorstellungsgespräch verneint, so hat der AG das Recht den Arbeitsvertrag anzufechten, zumindest wenn die Schwerbehinderung bei der Arbeitsausübung von belang sein sollte. Dazu gibt es etliche BAG Urteile.

H
hans

03.05.2007 um 19:30 Uhr

@Konrad, "Muß" doch wohl nur wenn die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden sollen. Fällt die Schwerbehinderung für die Tätigkeit nicht in's Gewicht, so ist sie auch nicht anzugeben.

Jedoch sollte man eins bedenken: Selbst wenn die Behinderung keine Auswirkungen hat - die spätere Mitteilung hat immer einen Vertrauensverlust zwischen AN und ArG zur Folge. Gerade und speziell wenn im Bewerbungsgespräch gelogen wurde...

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