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Schwerbehinderungsstatus bei Bewerbung verschwiegen! Folgen???

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

hallo. kann mir jemand sagen, was passieren kann, wenn ein kollege mit schwerbehinderten-status diese bei der bewerbung nicht angibt??? ihm sieht man dies nicht an! aber was, wenn was im arbeitsvertrag steht bzw. er beim vorstellungsgespräch dies verschweigt??? kann er dies dann später dem arbeitgeber nachreichen??? oder kann er dann gekündigt werden???

danke anja

11.039012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

07.04.2007 um 15:36 Uhr

anjab, wird der MA beim Vorstellungsgespräch oder per Personalfragebogen gefragt, muss er zur Zeit noch wahrheitsgetreu antworten, ansonsten kann ihm arglistige Täuschung nachgesagt werden. Ich bezweifel allerdings, dass diese Frage demnächst noch erlaubt ist und würde es im Hinblick auf das AGG als Gewerkschaftsmitglied durchaus auf eine Klage ankommen lassen. Zur Zeit gibt es aber hier noch keine Entscheidung.

P
Peanuts

07.04.2007 um 16:19 Uhr

Ich bezweifel allerdings, dass diese Frage demnächst noch erlaubt ist und würde es im Hinblick auf das AGG als Gewerkschaftsmitglied durchaus auf eine Klage ankommen lassen.

Worauf soll sich denn die Klage als Gewerkschaftsmitglied beziehen? Dass die Frage nicht erlaubt war?

Dass ich die Stelle trotz wahrheitsgemässer Beantwortung aufgrund einer womöglich unzulässigen Frage erhalten habe?

S
sphinx

07.04.2007 um 17:05 Uhr

@ anjab

Jemand der eine Schwerbehinderung hat ( 50 GdB und mehr) hat i.d.R.

  • eine Woche pro Jahr mehr Urlaub,

  • ist weitgehend von Mehrarbeit befreit und

  • hat erhöhten Kündigungsschutz u.a.

  • der AG hat eine erhöhte Fürsorgepflicht einerseits,

  • ggf. weniger Ausgleichsabgabe zu zahlen andererseits.

Darüber muss der AG informiert sein.

LG

L
Lotte

07.04.2007 um 19:58 Uhr

peanuts, dass ich den Job nicht bekommen habe, nachdem ich meine Schwerbehinderung mitgeteilt habe

oder

dass ich die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe und nun Schwierigkeiten oder gar die Kündigung bekomme.

Sphinx, stimmt nicht: Ich muss meine Schwerbehinderung nur bekannt machen, wenn diese Auswirkungen auf meine Tätigkeit hat oder mich, bzw andere gefährdet (z.B. ein Epileptiker möchte eine Stelle als Gabelstaplerfahrer) Sonderurlaub gibt es dann natürlich nicht.

P
Peanuts

07.04.2007 um 20:39 Uhr

dass ich den Job nicht bekommen habe, nachdem ich meine Schwerbehinderung mitgeteilt habe

Dann sollte jeder Bewerber eine Klage auf Basis des AGG anstreben!

dass ich die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe und nun Schwierigkeiten oder gar die Kündigung bekomme.

Der derzeitige Rechtsstand gibt dazu nichts im Sinne eines Bewerbers her! Klagen??? Wenig Aussicht auf Erfolg!

Ich muss meine Schwerbehinderung nur bekannt machen, wenn diese Auswirkungen auf meine Tätigkeit hat oder mich, bzw andere gefährdet (z.B. ein Epileptiker möchte eine Stelle als Gabelstaplerfahrer)

Dann dürfen Epileptiker bestimmt keinen Führerschein machen...

Jemand der eine Schwerbehinderung hat ( 50 GdB und mehr) hat i.d.R.

Entscheidend ist der Schwerbehinderten-STATUS und dafür brauche ich keinen GdB von 50%

  • ist weitgehend von Mehrarbeit befreit

Auf EIGENES Verlangen!

L
Lotte

07.04.2007 um 21:27 Uhr

peanuts (oder Heini?) Es gibt keinen GdB von 50%

und den Status bekommt man mit einem GdB von 50 ohne% oder mit einer Gleichstellung bei einem GdB von wenigstens 30

"Dann dürfen Epileptiker bestimmt keinen Führerschein machen..." Diese Aussage ist in dieser Absolutheit Quatsch!!

Ob die Klagen Aussicht auf Erfolg hätten, können wir wohl kaum beurteilen.

H
Heini

07.04.2007 um 22:53 Uhr

Guckst Du hier. Das Thema wird in diesem Beitrag ausführlich behandelt:

www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/schwerbehinderung.php

S
sphinx

07.04.2007 um 23:29 Uhr

@Lotte,

"...(oder Heini?)"

ich finde Heinis Beiträge haben sich sehr verbessert...:-)


M.E. ist diese "Kleinigkeit von einer Erdnuss" eher jemand, der z.Z. an Format

verloren hat ( in jeder Hinsicht), aber hoffentlich nur vorübergehend :-)

Liebe Grüße

L
Lotte

08.04.2007 um 12:44 Uhr

sphinx, der Mann von Format würde a: keine Beiträge im Nachhinein verbessern und b: keine Aussagen tätigen nur um rumzustänkern ;-)

K
kanimo

08.04.2007 um 22:54 Uhr

Hallo Anja, auf so eine Fage soviele Antworten, aber völlig unnötig. Nur mal am Rande : Ob ein Epileptiker eine Betriebserlaubnis für einen Gabelstalperschein erhält entscheidet der Betriebsarzt.

Dein Bewerber ist sicher weder Epileptiker und möchte auch keinen Gabelstapler fahren. Hilfreich sind immer Beiträge die auf einen Gesetzestext hinweisen. Dummes Geschafel hilft nicht wirklich.

L
Lotte

08.04.2007 um 23:50 Uhr

kanimo, hast ja einen tollen Gesetzestext geliefert ;-))

anjab, aber damit Dir eine klare Antwort zuteil wird und auch für peanuts interessant:

"Fragen nach der Schwerbehinderung sind nach der Rechtsprechung des BAG (noch) zulässig. Seit Inkrafttreten der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie vom 27.11.2000 und deren Umsetzung in § 81 Abs. 2 SGB IX trifft diese Rechtsprechung jedoch verstärkt auf Kritik in der Rechtslehre und der unterinstanzlichen Rechtsprechung. Es wird gefordert, die zulässigen Fragen nach Schwerbehinderung und Schwerbehinderteneigenschaft auf die Fälle zu beschränken, in denen der Arbeitgeber aufgrund des arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofils ein besonderes Informationsbedürfnis hat. Es ist nicht auszuschließen, dass hier in absehbarer Zukunft eine Rechtsprechungsänderung erfolgt."

aus: http://www.123recht.net/article.asp?a=12750 so gesehen kann ich nur nochmal auf meine Antwort 58058 verweisen

S
sphinx

09.04.2007 um 01:54 Uhr

@Kanimo oder Monika

"..auf so eine Fage soviele Antworten, aber völlig unnötig..."

"Dein Bewerber ist sicher weder Epileptiker und möchte auch keinen Gabelstapler fahren."

"Dummes Geschafel hilft nicht wirklich.."

Dein Urteilsvermögen ist wirklich bemerkenswert und die Menge deiner hilfreichen Antworten beeindruckend.

Bleibt eigentlich nur unklar: was ist eine "Fage" und was "Geschafel"?

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