Erstellt am 02.05.2007 um 21:26 Uhr von Catweazle
Ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats müssen den Antrag stellen.
Einer ist nicht genug.
Erstellt am 02.05.2007 um 22:09 Uhr von Kölner
@catweazle
Einen Punkt auf die nächste TO setzen lassen müssen doch nicht ein Viertel der BRM unterstützen...
Erstellt am 02.05.2007 um 22:19 Uhr von Lotte
Sandkorn,
Du beantragst bei der Vorsitzenden die Aufnahme dieses Punktes auf die TO der nächsten BR-Sitzung. Es gibt keine formellen Erfordernisse, aber mache es vielleicht besser schriftlich mit Kopie an die anderen BRM. Oder mündlich vor Zeugen.
Wenn dazu eine extra Sitzung notwendig ist, dann brauchst Du für den Antrag auf eine Sitzung ein 1/4 der BRM.
Erstellt am 03.05.2007 um 21:33 Uhr von Heini
Sandkorn,
wenn Du wie vorgeschlagen, die Aufnahme des Tagesordnungspunktes für die Sitzung beantragst, ist der Betriebsratsvorsitzende NICHT verpflichtet diesen Punkt mit auf die Tagesordnung zu setzen.
In § 29 BetrVG, Einberufung der Sitzungen, ist in Abs.:3 folgendes geregelt:
Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.