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Abwahl BRV - wie?

S
Sandkorn
Jan 2018 bearbeitet

Muss die BR-V einen von ihren BR-M gestellten Antrag mit auf die kommende Tagesordnung nehmen, auch wenn es ihre Abwahl bzw. im Anschluss die Neuwahl betrifft? Zum anderen, wie muß die Abstimmung zur Genehmigung der Tagesordnung aussehen???

4.01304

Community-Antworten (4)

C
Catweazle

02.05.2007 um 23:26 Uhr

Ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats müssen den Antrag stellen. Einer ist nicht genug.

K
Kölner

03.05.2007 um 00:09 Uhr

@catweazle Einen Punkt auf die nächste TO setzen lassen müssen doch nicht ein Viertel der BRM unterstützen...

L
Lotte

03.05.2007 um 00:19 Uhr

Sandkorn, Du beantragst bei der Vorsitzenden die Aufnahme dieses Punktes auf die TO der nächsten BR-Sitzung. Es gibt keine formellen Erfordernisse, aber mache es vielleicht besser schriftlich mit Kopie an die anderen BRM. Oder mündlich vor Zeugen.

Wenn dazu eine extra Sitzung notwendig ist, dann brauchst Du für den Antrag auf eine Sitzung ein 1/4 der BRM.

H
Heini

03.05.2007 um 23:33 Uhr

Sandkorn, wenn Du wie vorgeschlagen, die Aufnahme des Tagesordnungspunktes für die Sitzung beantragst, ist der Betriebsratsvorsitzende NICHT verpflichtet diesen Punkt mit auf die Tagesordnung zu setzen.

In § 29 BetrVG, Einberufung der Sitzungen, ist in Abs.:3 folgendes geregelt: Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

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