Ausschluß Mitglied aus Betriebsrat?
Hallo, besteht die Möglichtkeit ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat auszuschließen? Derjenige ist oft krank, man kann ihm keine Arbeiten übertragen, da man ja nie weiß, ob er mal wieder krank ist und zur Sitzung erscheint. Wie sieht es aus wenn er sich gegenüber dem Vorsitzenden äußert, das er in Wirklichkeit gar nicht krank ist, sondern "blau" macht.
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (12)
02.05.2007 um 10:03 Uhr
Hi,
so einfach geht das nicht. Schau dir mal die §23+24 BetrVG an.
02.05.2007 um 10:05 Uhr
@ SJay,
ein Ausschluß einens BRM ist nur übers Arbeitsgericht möglich !!
§ 23 (1) BetrVG
Vielleicht könnt ihr ihn überreden von sich aus zurückzutreten ??
02.05.2007 um 10:34 Uhr
SJay, Hoffentlich hat der BRV auch Beweise dafür das der BRM gesagt hat das er nur "Blau" macht .... sonst könnte BRM das ganze unter Mobbing/Rufmord laufen lassen . Weil es könnte ja sein das einer zum AG geht und sagt der Hr.XY macht nur Blau, das sagt er ganz offnen ich habe Zeugen ... und Tschüss BRM (Hr.XY) Das ganze dann auch noch ohne Frist wegen groben Vertrauensbruch ! und ....
Ich hätte AG Liebling werden sollen :-))
02.05.2007 um 10:52 Uhr
Hallo SJay, nur mal so als Denkanstoß: vorausgesetzt das BRM hat diese Bemerkung "blau machen" tatsächlich gemacht - kann es nicht auch sein, dass dieses eine aus Verlegenheit geäußerte Schutzbehauptung wäre, um nicht als "kränkelndes Weichei" dazustehen? Zugegeben, eine gefährliche Äußerung, aber ich kenne das BRM nicht, jedoch eine Menge Leute, denen ich in gleicher Situation eine ähnliche beiläufige Bemerkung zutrauen würde, nur um nicht als das beschriebene "Weichei" zu gelten. ?????
02.05.2007 um 12:17 Uhr
Wie weit ist es in einigen Betriebsräten den nun schon gekommen das der BR sich gedanken macht wie er Kranke Kollegen , die er eigentlich schützen sollte wen der AG sie bedränkt ,nun selbst schon loswerden will. Bedenkt doch auch mal ob der Kollege die Belastung durch Betriebsratarbeit eventuell nicht so wegstecken kann ,und von daher vermehrt erkrankt. Anmerkung §80 ,1 Abs4 gilt auch für Betriebsratmitglieder.
02.05.2007 um 12:21 Uhr
Mich erschreckt die Frage als solches, wenn sie von einem BRM kommt. Wie soll ein solcher Betriebsrat die Kollegen vertreten, wenn der AG diese vielleicht wegen Krankheit loswerden will? Wahrscheinlich gibt es andere Gründe, dass man das Mitglied loswerden will. Die sache mit dem "Blau" machen, würde ich ganz vorsichtig betrachten, nachher will keiner was gehört und gesagt haben. Einen Grund, ein Mitglied auszuschließen, sehe ich keinesfalls. Ein vernünftiges Gespräch ohne Anklagen hilft sicher weiter, schließlich will das Gremium miteinander arbeiten und nicht gegeneinander.
02.05.2007 um 12:31 Uhr
@Sjay,
nun m. E. beliebte wohl der BRM zu scherzen.
Wie dem auch sei...zunächstmal ist ( wie immer) ein klärendes freundliches,
offenes Gespräch mit dem Betroffenen sinnvoll.
Im übrigen habt ihr doch sicher Ersatzmitglieder, die sich über ihren Einsatz
freuen, oder?
LG
02.05.2007 um 14:13 Uhr
sphinx
Ich mache mal wie Waschbär es gesagt hat. Danke für den Tip . :-)
02.05.2007 um 14:26 Uhr
SJay,
Bitte ????
02.05.2007 um 21:42 Uhr
@waschbär Was gibst Du denn für Tipps?
03.05.2007 um 23:39 Uhr
SJay, seit ihr der Betriebsrat oder die Betriebsmobber??
04.05.2007 um 21:45 Uhr
Kölner,
jedenfalls, welche die nicht immer "wirklich" als Tips angenommen werden sollten !
60402 WAR NICHT MEIN ERNST !!!!!!
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