W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beförderung - Niederlegung des BRV oder nicht?

T
Thom220
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und einen schönen guten Morgen

Ich habe da mal ein Problem, da unser Meister demnächst in den Ruhestand geht hat mir die GL Angeboten die Meisterstelle zu übernehmen. Einzige vorraussetzung seitens der GL ist das ich noch die Meisterausbildung absolviere. Das wäre auch kein Problem denke ich, vielmehr die Tatsache das ich BRV bin, und jetzt nicht weis wie ich mich verhalten soll. Also... Niederlegung des BRV oder nicht.

Vielen Dank für Eure Antworten.

4.27809

Community-Antworten (9)

W
Werner

02.05.2007 um 09:47 Uhr

Hallo Thom220, warum denkst Du darüber nach Dein Amt niederzulegen??????

M
Mona-Lisa

02.05.2007 um 09:54 Uhr

@Werner, könnte das nicht ein fromm gehegter Wunsch des AG's sein? :-))

B
Bergmann

02.05.2007 um 09:58 Uhr

@ Thom 220 ,

mach dir Gedanken was für dich am wichtigsten ist !!

Du hast doch mehrere gute BR´s im BR- mußt du dein Amt als BRV überhaupt aufgeben ??Ist das Bedingung ??

W
Werner

02.05.2007 um 10:05 Uhr

Mona-Lisa, genau diesen Gedankengang hatte ich, deshalb meine Frage.

T
Terrier

02.05.2007 um 10:09 Uhr

Hi,

es kommt darauf an, was du willst. Wenn du meinst, du wirst das nächste mal noch mal BRV und diese Arbeit macht dir Spass, dann bleib dabei. Machst du die BRV aber nur weil du deinen Arbeitsplatz sichern willst, dann bist du hier verkehrt.

W
Waschbär

02.05.2007 um 10:27 Uhr

Thom220,

Frage gibt es bei euch den keine Stellenausschreibungen ! Wo der bessere den Posten bekommt oder ist es bei euch so üblich (Vetternwirtschaft).

Grübel Grübel .... Posten bei Ausschreibung und festellung das Du der bessere Bewerbe bist "JA". Postenabgabe beim BR "JA".

Einfach so den Posten annehmen " Gekaufter BR"

Noch fragen ?

W
wölfchen

02.05.2007 um 10:45 Uhr

Hallo Thom22, ich kenne die Struktur und Größe Eures Betriebes nicht, ebenso wenig, wie Deine Aufgaben und Einflussmöglichkeiten als Meister. Vorausgesetzt, der Chef hat dieses Angebot nicht unter dieser Bedingung - Austritt BR gemacht und weiter vorausgesetzt, dass Du Dir nur einfach im Vorfeld Gedanken machst, ob beides miteinander vereinbar ist, würde ich Dir empfehlen, die Sache erst mal locker anzugehen, anschauen, was da auf Dich zukommt und für den Fall, dass es doch Interessenkonflikte gibt, deren Spagat Du nicht bewältigen kannst, bleibt Dir immer noch der Weg, das Amt niederzulegen. Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass es manchmal sogar von Vorteil sein kann, wenn man als BRV einen tieferen Einblick in den Betriebsablauf und die Hintergründe bekommt. Der Konflikt kann später darin bestehen, dass man Dir vorwirft, wegen der BR- Arbeit Deine Meisteraufgaben nicht ordentlich zu erfüllen und schon bist Du in gewisser Weise erpressbar. Aber das sind alles ungelegte Eier und ich würde die Sache einfach wachen Blickes auf mich zukommen lassen! :-))

B
BMW

02.05.2007 um 20:09 Uhr

Hallo Thom220 Wer übernimmt die Kosten? Überlege den Meister könnte dir niemand nehmen! den BRV könnte ja niedergelegt werden trotzdem würdest du immernoch BR sein und bei der nächsten Wahl könntest du evtl. wieder zum Vorsitzenden gewählt werden. BMW

J
JoK

02.05.2007 um 21:24 Uhr

Hallo Thom220, Du schriebst:

Einzige vorraussetzung seitens der GL ist das ich noch die Meisterausbildung absolviere. Das wäre auch kein Problem denke ich, vielmehr die Tatsache das ich BRV bin, und jetzt nicht weis wie ich mich verhalten soll. Also... Niederlegung des BRV oder nicht.

Hmm, was sollte Dich daran hindern, dass Dir der Betrieb die Meisterausbildung finanziert?

Interessant koennte nur der Aspekt sein, dass § 78 Abs. 1 Satz verbietet, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Taetigkeit weder benachteiligt noch beguenstigt werden duerfen.

Dies duerfte doch dadurch ausgeschlossen sein, dass eine ordnungsgemaesse Ausschreibung der freien Stelle erfolgt, Du als qualifizierter Bewerber ausgewaehlt wirst und der Betriebsrat (ohne Deine Teilnahme an diesem TOP, unter Berufung des Ersatzmitglieds) der Neubesetzung zustimmt, dann duerfte es meiner Meinung nach keine Probleme geben.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

Ihre Antwort