Hallo und einen schönen guten Morgen

Ich habe da mal ein Problem, da unser Meister demnächst in den Ruhestand
geht hat mir die GL Angeboten die Meisterstelle zu übernehmen.
Einzige vorraussetzung seitens der GL ist das ich noch die Meisterausbildung
absolviere. Das wäre auch kein Problem denke ich, vielmehr die Tatsache
das ich BRV bin, und jetzt nicht weis wie ich mich verhalten soll.
Also... Niederlegung des BRV oder nicht.

Vielen Dank für Eure Antworten.