Erstellt am 02.05.2007 um 13:52 Uhr von packer
moin pilli,
ich habe mal ein BAG urteil rausgesucht und in kurzform kopiert. bitte google dir den gesamten text und guck mal, ob dieses urteil auf euch anwendbar ist... hört sich auf den ersten blick jedenfalls so an...
Eine betriebliche Übung setzt voraus, dass eine bestimmte betriebliche
Praxis den Schluss erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich
binden.
Das ist zwar grundsätzlich bei jedem Verhalten des Arbeitgebers
denkbar, jedoch bei Fragen der Organisation des Betriebes (wie etwa
Schichtplänen) im Zweifel nicht anzunehmen, weil sie üblicherweise
auf kollektiver Ebene geregelt werden.
Die Festlegung eines bestimmten Schichtsystems durch betriebliche
Übung kann nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn
erkennbar dem Interesse der betroffenen Arbeitnehmer an einer bestimmten
Form des Schichtbetriebes entsprochen werden sollte.
BAG 21.1.1997 – 1 AZR 572/96
gruß,
packer
Erstellt am 02.05.2007 um 18:14 Uhr von Pilli
Danke Packer.Das hilft mir.
Erstellt am 05.05.2007 um 20:08 Uhr von Kölner
@Pilli/packer
Das heisst also:
Demnach also nicht!
Erstellt am 05.05.2007 um 20:35 Uhr von waschbär
Kölner,
*lach*, laut Gericht ist das kein Thema mehr "welches " unter betriebliche Übung fällt.