Erstellt am 01.05.2007 um 18:03 Uhr von Lotte
Yannick,
dass der AG Dich an die Räumlichkeiten des BR verweist ist erstmal in Ordnung, siehe dazu auch § 96 Abs. 9, SGB IX
Aber: Natürlich muss er die ArbStättV (siehe § 6 und den Anhang unter Punkt 3) beachten.. Hier findest Du dazu auch noch nähere Erklärungen
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/andere_gesetze_verordnungen/arbeitsstaettenverordnung.htm
Erstellt am 01.05.2007 um 22:01 Uhr von Mona-Lisa
@Yannick06,
will dich dein BRV blockieren?
Naja, 10qm lassen kaum die Möglichkeit zu, einen weiteren Schreibtisch dazu zustellen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass er täglich 8 Stunden an seinem Schreibtisch klebt und keine Möglichkeit sein sollte, dass du mit einer vernünftigen Absprache zwischen euch beiden deine SBV Schrift/Telefonarbeiten erledigen kannst.
Erstellt am 02.05.2007 um 08:30 Uhr von waschbär
Yannick06,
ein gutes Argument könnte auch der Datenschutz der Betroffenen sein, da ja auch eine SBV mit sehr Sensiblen Mitarbeiter Daten umgeen muss die keinen anderen was angehen auch dem BR nicht und erst recht nicht andere Mitarbeiter ....
Erstellt am 02.05.2007 um 18:53 Uhr von burghardt
Meiner Meinung nach kannst Du dem AG entgegenhalten, das Du in einem Großraumbüro keinen Datenschutz gewährleisten kannst. Wenn das BR-Büro keine Möglichkeiten bietet, für Dich einen Arbeitsplatz einzurichten, und der BRV glaubhaft machen kann, Dir keine Arbeitszeit, in Deinem erforderlichen Rahmen sicher zu stellen, könntest Du ein eigenes Büro durchsetzen. Allerdings kann der AG sicher zunächst davon ausgehen, das Du das BR-Büro mit nutzen könntest. Nach Prüfung aller Fakten - Verhandlungssache. Sicher scheint mir, das er nicht verlangen kann, Deine SBV-Tätigkeit in einem Büro sicherzustellen, in dem andere Ohren mithören können, z. B. bei Telefonaten etc.
Erstellt am 12.05.2007 um 22:01 Uhr von franzler
Hallo die Schwerbehinderten.V. steht das selbe zu wie den B.Rat und der Gleichstellungsbeauftragten des Arbeitsgebers laut SGB IX. Die Schwerb.V. hat mehr Rechte Wie der BR undGst B das ist leider Gesetz
Erstellt am 12.05.2007 um 23:10 Uhr von Lotte
franzler,
die SchwbV hat andere Rechte, aber sie hat keinesfalls mehr Rechte. Sie hat keine MBR!!!