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Arbeitsmittel für SBV

Y
Yannick06
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle

Ich bin neu gewähler SBV und habe ein Platzproblem. Ich bekomme keinen eigenen Raum, da ich das BR Büro (ca. 10 qm) mit meinem BRV nutzen soll. Er belegt den PC, Arbeitsplatz und Büro den ganzen Tag, da sehr viel Arbeit bei uns anfällt. Meine GL ist der Meinung ein fester Arbeitsplatz mit eigener Tel. Nr. reicht aus, allerdings arbeite ich in einem Großraumbüro. Was kann ich tun ?

9.62206

Community-Antworten (6)

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Lotte

01.05.2007 um 20:03 Uhr

Yannick, dass der AG Dich an die Räumlichkeiten des BR verweist ist erstmal in Ordnung, siehe dazu auch § 96 Abs. 9, SGB IX

Aber: Natürlich muss er die ArbStättV (siehe § 6 und den Anhang unter Punkt 3) beachten.. Hier findest Du dazu auch noch nähere Erklärungen http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/andere_gesetze_verordnungen/arbeitsstaettenverordnung.htm

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Mona-Lisa

02.05.2007 um 00:01 Uhr

@Yannick06, will dich dein BRV blockieren? Naja, 10qm lassen kaum die Möglichkeit zu, einen weiteren Schreibtisch dazu zustellen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass er täglich 8 Stunden an seinem Schreibtisch klebt und keine Möglichkeit sein sollte, dass du mit einer vernünftigen Absprache zwischen euch beiden deine SBV Schrift/Telefonarbeiten erledigen kannst.

W
Waschbär

02.05.2007 um 10:30 Uhr

Yannick06, ein gutes Argument könnte auch der Datenschutz der Betroffenen sein, da ja auch eine SBV mit sehr Sensiblen Mitarbeiter Daten umgeen muss die keinen anderen was angehen auch dem BR nicht und erst recht nicht andere Mitarbeiter ....

B
burghardt

02.05.2007 um 20:53 Uhr

Meiner Meinung nach kannst Du dem AG entgegenhalten, das Du in einem Großraumbüro keinen Datenschutz gewährleisten kannst. Wenn das BR-Büro keine Möglichkeiten bietet, für Dich einen Arbeitsplatz einzurichten, und der BRV glaubhaft machen kann, Dir keine Arbeitszeit, in Deinem erforderlichen Rahmen sicher zu stellen, könntest Du ein eigenes Büro durchsetzen. Allerdings kann der AG sicher zunächst davon ausgehen, das Du das BR-Büro mit nutzen könntest. Nach Prüfung aller Fakten - Verhandlungssache. Sicher scheint mir, das er nicht verlangen kann, Deine SBV-Tätigkeit in einem Büro sicherzustellen, in dem andere Ohren mithören können, z. B. bei Telefonaten etc.

F
franzler

13.05.2007 um 00:01 Uhr

Hallo die Schwerbehinderten.V. steht das selbe zu wie den B.Rat und der Gleichstellungsbeauftragten des Arbeitsgebers laut SGB IX. Die Schwerb.V. hat mehr Rechte Wie der BR undGst B das ist leider Gesetz

L
Lotte

13.05.2007 um 01:10 Uhr

franzler, die SchwbV hat andere Rechte, aber sie hat keinesfalls mehr Rechte. Sie hat keine MBR!!!

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