Arbeitsmittel für SBV
Hallo an Alle
Ich bin neu gewähler SBV und habe ein Platzproblem. Ich bekomme keinen eigenen Raum, da ich das BR Büro (ca. 10 qm) mit meinem BRV nutzen soll. Er belegt den PC, Arbeitsplatz und Büro den ganzen Tag, da sehr viel Arbeit bei uns anfällt. Meine GL ist der Meinung ein fester Arbeitsplatz mit eigener Tel. Nr. reicht aus, allerdings arbeite ich in einem Großraumbüro. Was kann ich tun ?
Community-Antworten (6)
01.05.2007 um 20:03 Uhr
Yannick, dass der AG Dich an die Räumlichkeiten des BR verweist ist erstmal in Ordnung, siehe dazu auch § 96 Abs. 9, SGB IX
Aber: Natürlich muss er die ArbStättV (siehe § 6 und den Anhang unter Punkt 3) beachten.. Hier findest Du dazu auch noch nähere Erklärungen http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/andere_gesetze_verordnungen/arbeitsstaettenverordnung.htm
02.05.2007 um 00:01 Uhr
@Yannick06, will dich dein BRV blockieren? Naja, 10qm lassen kaum die Möglichkeit zu, einen weiteren Schreibtisch dazu zustellen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass er täglich 8 Stunden an seinem Schreibtisch klebt und keine Möglichkeit sein sollte, dass du mit einer vernünftigen Absprache zwischen euch beiden deine SBV Schrift/Telefonarbeiten erledigen kannst.
02.05.2007 um 10:30 Uhr
Yannick06, ein gutes Argument könnte auch der Datenschutz der Betroffenen sein, da ja auch eine SBV mit sehr Sensiblen Mitarbeiter Daten umgeen muss die keinen anderen was angehen auch dem BR nicht und erst recht nicht andere Mitarbeiter ....
02.05.2007 um 20:53 Uhr
Meiner Meinung nach kannst Du dem AG entgegenhalten, das Du in einem Großraumbüro keinen Datenschutz gewährleisten kannst. Wenn das BR-Büro keine Möglichkeiten bietet, für Dich einen Arbeitsplatz einzurichten, und der BRV glaubhaft machen kann, Dir keine Arbeitszeit, in Deinem erforderlichen Rahmen sicher zu stellen, könntest Du ein eigenes Büro durchsetzen. Allerdings kann der AG sicher zunächst davon ausgehen, das Du das BR-Büro mit nutzen könntest. Nach Prüfung aller Fakten - Verhandlungssache. Sicher scheint mir, das er nicht verlangen kann, Deine SBV-Tätigkeit in einem Büro sicherzustellen, in dem andere Ohren mithören können, z. B. bei Telefonaten etc.
13.05.2007 um 00:01 Uhr
Hallo die Schwerbehinderten.V. steht das selbe zu wie den B.Rat und der Gleichstellungsbeauftragten des Arbeitsgebers laut SGB IX. Die Schwerb.V. hat mehr Rechte Wie der BR undGst B das ist leider Gesetz
13.05.2007 um 01:10 Uhr
franzler, die SchwbV hat andere Rechte, aber sie hat keinesfalls mehr Rechte. Sie hat keine MBR!!!
Verwandte Themen
UVV-Check bei privatem KFZ (Arbeitsmittel)
ÄlterHallo in die Runde, ich habe mal wieder einen Fall den ich hier in die Runde werfen möchte. Wie ich schonmal erwähnt habe bin ich BR Mitglied bei einem großen "orangenen Lieferdienst" in Köln. Wir si
BR UND SBV : GLEICHSETZUNG DER INSTITUTIONEN !? SELBE KOSTENSTELLE !?
ÄlterHALLO ! :-) ICH HABE EINE FUER UNS SEHR WICHTIGE FRAGE BEZUEGLICH BR UND SBV BZW. DER TATSACHE, DASS IN UNSERER FIRMA BEIDE INSTITUTIONEN GEMEINSAM UEBER EINE KOSTENSTELLE VERWALTET WERDEN : Wir s
SBV ist BR Ersatzmitglied - Doppelamt
ÄlterHallo zusammen, unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde. Wie erfolgt nun aber die Ladung
BR vs SBV Fall - Interessenkonflikt?
ÄlterIch bin die Stellv. SBV: Sachverhalt: Die SBV hat ein Schreiben an einen Vorgesetzten geschrieben in dem er geäußert hat, dass der Schwerbehinderten Mensch in seiner Abteilung nicht ohne Integrations
[§ 40 BetrVG erforderliche Arbeitsmittel] Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat
ÄlterHallo zusammen, eine Frage, welche bei uns immer wieder für hysterische Diskussionen mit der GL sorgt: Wer beschließt Arbeitsmittel für den Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?