Erstellt am 01.05.2007 um 16:06 Uhr von burghardt
Sind sie, sogar Kundenbefragungen, die Mitarbeiterverhalten mit zum Inhalt haben sind mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 02.05.2007 um 06:49 Uhr von ralle
Ich nehme an, Du meinst den $87 Abs.1, Ziff. 1 ? Wie sieht es denn mit freiwilligen Befragungen im Zusammenhang mit bevorstehenden Streikmassnahmen aus?
Erstellt am 02.05.2007 um 07:33 Uhr von Mona-Lisa
@ralle,
an eurer Stelle würde ich davon die Finger lassen, für Streik und alles was als Aufruf zum Streik "miss"verstanden werden könnte, seid ihr nicht zuständig!
Damit handelt ihr euch nur jede Menge Ärger ein. ;-))
Erstellt am 02.05.2007 um 08:13 Uhr von waschbär
schichtc,
klares "JA" suche unter "Personalbogen" .... dort im Buche der Bücher steht auch was von "Mitarbeiterbefragungen" und MBR bei "Bögen die unter die MBR fallen"
Sieht zuerst so aus als ob es nicht passt tut es aber .
Erstellt am 02.05.2007 um 18:34 Uhr von burghardt
@ ralle
auch mein rat, wie mona lisa, eine Befragung zum Streik ist Sache der Gewerkschaft, die dazu im Rahmen einer Mitgliederversammlung ihre Mitglieder zu befragen hat. Wenn Ihr das als Gewerkschaftsmitglieder, Vertrauensleute, im Betrieb macht, dann auf jeden Fall nicht in Eurer Arbeitszeit, mit Begleitung der Gewerkschaft und äußerst vorsichtig im Vorgehen.