Datenverarbeitungsklausel
Wo bekommt man eine rechtlich einwandfreie Datenverarbeitungsklausel für Mitarbeiterbefragungen? Kennt jemand gute Beispiele?
Community-Antworten (8)
17.03.2011 um 12:54 Uhr
Unser Datenschützer hat eine Datenschutzerklärung für die Auftragsdatenverarbeitung ausgearbeitet. Das Ding hat alleine 5 Seiten....
17.03.2011 um 15:58 Uhr
So kompliziert ist das gar nicht. Da BDSG sagt:
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder DER BETROFFENE EINGEWILLIGT hat.
Ergo: Klausel: Mit Teilnahme an der Mitarbeiterbefragung stimmt der Teilnehmer der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten zu. Evtl. kann man das nach Bedarf erweitern und präzisieren, z.B. Die Daten werden anonymisiert verarbeitet. Eine personenbezogene Verarbeitung wird nicht vorgenommen. Die erhobenen Daten werden nach Auswertung vernichtet. usw.
Kernpunkt ist die Einwilligungsklausel. Um die Sache noch wasserdichter zu machen kann man die Klausel auch noch mit einem Ankreuzungsfeld fixieren: Ich habe vorstehende Klausel gelesen und verstanden _____ (bitte ankreuzen)
Nicht angekreuzte Fragebögen werden dann eben vernichtet.
17.03.2011 um 16:03 Uhr
Vielen Dank für die Hinweise. Das hilft enorm.
17.03.2011 um 17:44 Uhr
naja etwas mehr würde ich schon noch reinschreiben...
Vertraulichkeitsklausel wo die Datenverarbeitung stattfindet und an wen die Daten weitergegeben werden darf die Genehmigungspflicht für Sub-Unternehmer eine interne Datenschutzklausel wer im Unternehmen des Dienstleisters die Daten erhalten darf Weisungsrechte des Auftraggebers Vertragsstrafen
Das sind die punkte die mir nun spontan einfallen. Wenn ich den Sumpf unseres Datenschützers dazu lese, gibt es sicher noch mehr Klauseln
18.03.2011 um 09:34 Uhr
@paula
Du hast grundsätzlich Recht, aber hier geht es so weit ich das beurteile um eine interne Umfrage des Betriebsrats.... Da fallen die meisten Deiner durchaus berechtigten Klauseln IMHO ins Leere.....
18.03.2011 um 10:42 Uhr
@rkoch
Dialog hat doch 3 Threads aufgemacht. Es geht bei ihm um einen externen Dienstleister der die Möglichkeit bietet über ein Online-Portal die Umfrage zu machen und der später auch die Umfrage auswertet....
denkst du immer noch dass meine Klauseln da ins Leere laufen?
18.03.2011 um 12:47 Uhr
Ups.. die Aktion war das... hab ich nur überflogen... Wenn die Daten nicht NUR ins BR-Büro gehen sondern gar noch Dritte beteiligt sind sollte die Sache selbstverständlich ausführlicher sein, aber warum macht das dann nicht der externe Anbieter? Dafür bekommt er doch Knete..... Das ist schließlich sein Job.
18.03.2011 um 14:47 Uhr
@rkoch
Nun, wir möchten die Qualität der Datenverarbeitungsklausel
a. verstehen udn b. Erfahrungen der KollegInnen
einbauen.
externe Berater haben einen anderen Blickwinkel....leider...
@paula
danke für die Klarstellung. Meine Anfrage war sicher etwas diffus. Sorry....;-)