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Betriebsvereinbarung "Abmahnung"

S
schichtc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir beraten derzeit über eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum Thema "Abmahnung". Kann mir Jemand von Euch eine derartige Beispiel-BV zukommen lassen? Danke im Voraus.

5.987015

Community-Antworten (15)

K
Kölner

01.05.2007 um 20:30 Uhr

@schichtc Lässt sich der AG darauf ein?

L
Lotte

01.05.2007 um 21:28 Uhr

Kölner, meine Überlegung wäre hier auch: Sollte sich ein BR auf so etwas einlassen?

In meiner Phantasie könnte so eine BV für den AG auch als Handbuch "wie mahne ich richtig ab" oder "der sichere Weg zur verhaltensbedingten Kündigung" dienen.

M
Mona-Lisa

01.05.2007 um 23:54 Uhr

@Lotte, mich wundert eher, dass der AG da mitspielt......

L
Lotte

02.05.2007 um 00:03 Uhr

Mona-Lisa, wenn ich bei uns sehe, dass Abmahnungen häufig fehlerhaft ausgesprochen werden oder Kündigungen haltlos sind, weil Abmahnungen inflationär verteilt wurden, wundert es mich nicht (wenn ich oben angesprochene Phantasiegebilde dabei in Betracht ziehe).

M
Mona-Lisa

02.05.2007 um 00:14 Uhr

@Lotte, wenn ein AG schon meint, eine Abmahnung aussprechen zu müssen und nicht fähig ist, dies rechtlich sicher zu Papier zu bringen, sollte sich der Betriebsrat nicht zu seinem Werkzeug machen lassen.

So viele Vorteile sehe ich in so einer BV beim besten Willen nicht, ausser vielleicht, dass die Abmahnung nach einer bestimmten Zeit aus der PA zu verschwinden hat. Aber vielleicht hilft uns beiden ja der Fragesteller! ;-))

@schichtc, was schwebt euch denn vor, was da drin aus BR-Sicht stehen sollte?

P
peters

02.05.2007 um 00:18 Uhr

Vielleicht wäre eine Vereinbarung noch ganz nützlich, dass der BR über Abmahnungen informiert wird. So könnte man bei brenzligen Situationen vielleicht den Betroffenen frühzeitig beraten.

Ansonsten sehe ich es auch so, dass damit keinesfalls dem Arbeitgeber eine Nachhilfestunde geliefert werden sollte.

L
Lotte

02.05.2007 um 00:35 Uhr

peters, dann würde ich aber den AN eher auf einer BetrVers ans Herz legen sich zu melden, wenn sie von Abmahnung bedroht sind oder eine erhalten haben.

Der Gedanke, den Kollegen auf einer Versammlung sagen zu müssen: "Wir haben mit dem AG eine BV über Abmahnungen abgeschlossen", fühlt sich nicht gut an. Aber vielleicht übertreibe ich auch...

M
Mona-Lisa

02.05.2007 um 00:37 Uhr

@Lottchen, du bist auf der richtigen Fährte! ;-))

P
peters

02.05.2007 um 00:48 Uhr

Lotte,

da geb ich dir Recht. Wie gesagt, wenn nicht irgendwelche genialen Vereinbarungen drin wären (wie z.B. "Abmahnung nur mit Zustimmung des BR...") sehe ich auch keinen dollen Sinn drin.

W
Waschbär

02.05.2007 um 10:18 Uhr

schichtc,

geil,erst stellt du nee frage und gibts auf Fragen zur findung der Hilfe keine Antwort.... Schlechte Moderation .-)

Denke mal, das Du duch die BV den AG dazu bringen möchtest das alle Abmahnungen über den BR Tisch gehen .... Da ihr sonst ja wohl von keiner Abmahnung was mit bekommt ? Habe mal auf einem Seminar davon was gehört , aber dort gabt der Teamer den Tip in Richtung BV "Verhalten der AN" ... um an alle Abmanungen zu kommen !

B
burghardt

02.05.2007 um 20:45 Uhr

Selbst wenn die Abmahnungen dann über den Tisch des BR gehen, was macht er dann damit? Sagt er dem AG: Nein, böser AG die Abmahnung ist nicht korrekt, weil.....! Ich sehe da auch eher die Nachhilfe für den AG durch den BR. Meine Erfahrung ist, Kollegen kommen mit Abmahnungen und bitten um Prüfung. Abmahnung gerechtfertigt, stillschweigen und Verhalten ändern. Abmahnung nicht gerechtfertigt, stillschweigen und abwarten, kommt die nächste, guuuuut das die erste fehlerhaft war. Fehlerhafte oder ungerechtfertigte Abmahnungen Können vor dem ArbGer. kaum stand halten.

S
schichtc

02.05.2007 um 21:09 Uhr

Hallo, danke für die vielen Antworten. Bin leider erst jetzt dazu gekommen, darauf zu reagieren, nur kein Streß! Muß ja auch noch arbeiten. Also, schon klar. Wir könnten damit den AN veranlassen, über alle erteilten Abmahnungen zu informieren. Desweiteren haben wir uns gedacht, daß wir vereinbaren, erteilte Abmahnungen nach 6 Monaten aus der P-Akte zu entfernen. Was ist daran so schlecht?

K
Kölner

02.05.2007 um 21:35 Uhr

@schichtc Dann würde ich von der Verschwendung der Arbeitskraft zu dieser BV als BR unbedingt Abstand nehmen. Wenn der AG nicht gerade vor den nächstbesten Feuerlöscher gerannt ist, wird er Euer Ansinnen mit einem Lächeln ablehnen.

M
mokkabohne

02.05.2007 um 22:57 Uhr

@Kölner: Naja... es gibt auch Arbeitgeber, die aus irgenwelchen Gründen eine BV "Mitbestimmung bei Einstellungen und Kündigungen" unterschreiben... :-)

@ schichtc Warum nicht verhandeln und nur unterschreiben, wenn diese BV nur zugunsten der AN ausgelegt werden kann? Dies setzt natürlich eine intensive arbeitsrechtliche Beratung voraus! Und dann die BV mit Nachwirkung bitteschön, denn wenn ein evt. Nachfolger diese BV sieht... :-)

Jaja... diese AG sind dann schon ein wenig selten und dann wahrscheinlich mit dem Klammerbeutel gepudert. Aber warum Geschenke ablehnen?

B
badboybill

03.05.2007 um 14:17 Uhr

In der hinsicht haben wir bis jetzt kein problem.

Wir bekommen automatisch eine Kopie vom Abgemahnten Mitarbeiter/in.

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