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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belegschaftsumfrage bei Arbeitszeitänderung?

X
xeres
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

in unserer Firma soll die Arbeitszeit um eine Stunde nach hinten verlegt werden (jetzt von 6:00 bis 15:00 ab demnächst von 7:00 bis 16:00). An der wöchentlichen Arbeitszeit ändert sich nichts. Laut §87 (1) Abs.2 hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Darf der BR desshalb (er möchte ja die Interessen der AN vertreten) eine Umfrage zu diesem Thema unter der betroffenen Belegschaft mittels Liste machen, oder kann der AG das verbieten (bzw. ist das überhaupt erlaubt)? Auf der Liste würde sich nur eintragen wer es will und einen Haken setzten bei "JA" bzw. "NEIN".

6.701018

Community-Antworten (18)

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Waschbär

01.05.2007 um 14:29 Uhr

xeres,

befor ich überlege wegen deiner frage.... welchen sinn soll die aktion haben ? was passiert wen 90% der belegschaft sagen NEIN und der AG aber mit der Schichtverschiebung durch kommt ?

Versuche die sache lieber "neutral" zu sehen , warum möchte der AG das ? Macht es sinn ? Oder gibt es keinen sinn und führt zu mehr "Krankheit" und demotivation und damit zu Produktions ausfällen ?

Welche gründe gibt es das die mitarbeiter es nicht wollen ? Was könnt ihr dagen tun , was der einzehlne Mitarbeiter ?

Und Warum zum Teufel bin ich heute so Profesionell ?

X
xeres

01.05.2007 um 14:36 Uhr

@waschbär

Sinn oder Unsinn sei erstmal dahingestellt. Als BR haben wir nunmal das Mitbestimmungsrecht. Wenn 90% der Belegschaft dagegen wäre, haben wir als BR doch die Pflicht dagegen zu sein. Schliesslich vertreten wir doch die AN gegenüber dem AG.

Ich wollte ja eigentlich auch nur wissen, ob der AG was gegen eine Umfrage haben kann und darf...

W
Waschbär

01.05.2007 um 14:52 Uhr

xeres,

Deine frage : "Ich wollte ja eigentlich auch nur wissen, ob der AG was gegen eine Umfrage haben kann und darf..."

Dein AG > kann,darf und wird was dagegen haben , ob er eine Umfrage verhindern kann und wie und womit ist eine andere frage ....

Überlege es dir gut, du könntest dir als BR mehr schaden.... Warte lieber ab ob der Ag es macht und WARUM er es macht und ob einige MA´s überhaupt damit ein Problem haben . Frage habt ihr zu dem Thema eine BV (Arbeitszeiten) ? Steht dort etwas von die Schichten sind nur gültig inner halb xxx von bis xxx ?

L
Lotte

01.05.2007 um 14:54 Uhr

Xeres, ich denke, dass Dir der Däubler mit RN 99 zu § 80, BetrVG hilft: "Die Unterrichtungspflichten des AG schließen es nicht aus, dass der BR sich auch selbst Informationen verschafft. Er ist zwar nicht dazu verpflichtet, kann aber jede ihm zugängliche Informationsquelle nutzen, z. B. Gespräche mit AN am Arbeitsplatz, Betriebsbegehungen, Betriebs- und Abteilungsversammlungen sowie Fragebogenaktionen."

L
Lotte

01.05.2007 um 14:55 Uhr

waschbär, naja, Professionalität würde ich Dir in dieser Frage nun nicht gerade unterstellen.

Schönen 1. Mai

W
Waschbär

01.05.2007 um 15:30 Uhr

Lotte,

Vergesse das mit dem Fragebogen,damit kann man sich voll in die nässeln legen......

ausserdem glaube ich nicht das dein satz passt ...

Ausserdem wollte ER nur Wissen OB der AG was gegen eine Umfrage haben könnte oder er was dagen haben dürfte ... Was er natürlich darf ! Er darf etwas dagegen haben,aber der BR darf sie durch führen . Wen es nicht dem Betrieblichen Frieden Stört .......

Du Verwechselts schon wieder "Glühbirne" mit "Leuchtmittel"/"Glühlampe" !

Dir auch so einen schönen Mai , Mein Schoko maikäfer ist in der Sonne Warm geworden ... ich hasse Warme,Weiche Schokolade .... Nun muss ich wieder alles Waschen und wollte doch nur Naschen .

L
Lotte

01.05.2007 um 16:09 Uhr

waschbär, Männer haben manchmal eine komische Art sich aus der Affäre zu ziehen:

"Er darf etwas dagegen haben,aber der BR darf sie durch führen . Wen es nicht dem Betrieblichen Frieden Stört ......." ;-)))))

W
Waschbär

01.05.2007 um 16:24 Uhr

Lotte,

wieso "männer" du weist doch das Waschbär nur ein Virtueller Avatar ist .....

Ich für meinen teil habe mich noch "nie" aus einer Affäre gezogen .... Lächel

K
Kyocera

01.05.2007 um 16:35 Uhr

Waschbär

Lotte ist eine Professionalisierung du nicht

Unter Professionalisierung im weiteren Sinne versteht man die Entwicklung einer privat oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit zu einem Beruf (entspricht: Verberuflichung). Eine solche Professionalisierung geht oft mit einer Steigerung der Effizienz einher. Im Rahmen der Professionalisierung werden häufig Qualitätsverbesserungen und Standardisierungen erreicht. Im engeren Sinne meint Professionalisierung die Entwicklung eines Berufs zu einer Profession. Als Profession wird dabei ein akademischer Beruf mit hohem Prestige betrachtet, der vor allem wegen der Herausforderung, die in der Aufgabe liegt, ausgeübt wird. Weitere Merkmale einer Profession sind: ein hoher Grad an beruflicher Organisation (Standesorganisation), persönliche und sachliche Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit in der Tätigkeit sowie eine eigene Berufsethik. Die Profession wird abgegrenzt gegen den Job (befristete Tätigkeit, ausschließlich zum Gelderwerb) und zum Beruf, der den Lebensunterhalt auf Dauer sichern soll. Zu den Professionen gehörten zunächst nur wenige Berufe wie Arzt, Jurist, Geistlicher. Andere Berufe wie Beratung (Counseling) oder Soziale Arbeit befinden sich auf dem Weg zur Profession (Stichwort Wissensgesellschaft, Verwissenschaftlichung).

W
Waschbär

01.05.2007 um 16:43 Uhr

Kyocera,

????

Sag Bescheid wen du mit dem Kopf aus dem "Schneckenverdichter" bist und wieder klar Denken kannst .

P
Peanuts

01.05.2007 um 17:21 Uhr

Darf der BR desshalb (er möchte ja die Interessen der AN vertreten) eine Umfrage zu diesem Thema unter der betroffenen Belegschaft mittels Liste machen, oder kann der AG das verbieten (bzw. ist das überhaupt erlaubt)?

Warum macht Ihr dazu keine Betriebsversammlung? Die Umfrage ist erlaubt und kann nicht vom Arbeitgeber verboten werden.

X
xeres

01.05.2007 um 19:04 Uhr

@Lotte

Das mit dem Däubler zu §80 könnte man durchaus so auslegen.

@ peanuts

Eine Betriebsversammlung wäre vieleicht ein wenig übertrieben, aber durchaus nicht undenkbar. Aber erstmal abwarten, wie der Fall sich entwickelt.

R
ralle

02.05.2007 um 09:06 Uhr

Als einfache Lösung könnte ich dazu anbieten, die Kollegen vor Ort (falls möglich) anzusprechen und die allgemeine Stimmungslage zu diesem Thema einzufangen. Ansonsten bleibt allerdings noch, wie schon mehrfach erläutert, die Möglichkeit eine Betriebsversammlung zu diesem Thema durchzuführen. Hat Euch euer AG eigentlich schon ordentlich über sein Vorhaben informiert?

W
Waschbär

02.05.2007 um 10:09 Uhr

xeres,

zur Klärung: Ja ihr dürft eine Umfrage machen ! Urteil > BAG v.8.2.1977,AP Nr.10 zu §80 BetrVG

Deinen Anspruch auf in information ziehts du dir über : § 111 BtrVG - §§ 80 Abs.2,90Abs.1,92Abs.1,111 BetrVG, und für den Wirtschaftsausschuss § 106 Abs. 1 BetrVG....

Einen Sachverständigen besorgst du dir über §§80 Abs.3,111 Abs. 1 BetrVG

Reicht das an Info´s dürfte "umfassender" sein als das was Du von deinen AG bekommst .Mein lieber "Kyocera".... Nur weil Waschbär viel Spass am Hinter fragen hat,Heisst das nicht das er nichts auf der Pfanne hat .... Sei nicht so "Öberflächlich" .-))

X
xeres

02.05.2007 um 21:59 Uhr

@ ralle

Der AG hat uns noch nicht "ofiziell" informiert, wird es aber in denn nächsten Tagen machen. Ebenso wird er uns über seine Gründe informieren. Ich wollte ja auch nur mal ausloten, wie sich das rechtlich mit einer Umfrage verhält, bevor man irgendwelche Vorschläge im BR von sich gibt.

@ waschbär

Gute Arbeit! Eins plus. Setzen. Das sollte ja auf jeden Fall reichen, sollte es zu einer Umfrage kommen...

L
Lotte

03.05.2007 um 00:11 Uhr

Mein Lieber Scho...waschbär ;-)) , Du musst ja nicht gleich übertreiben.

Soso, bei Persil wird unser Waschbär also vernünftig ;-)))

W
Waschbär

04.05.2007 um 21:39 Uhr

Lotte, Endlich hast du es Verstanden ! Richtig bei Persil werde ich Sauber und bei Perwoll werde ich Kuschelweich ..........

.-)))

W
Waschbär

04.05.2007 um 21:43 Uhr

xeres,

Danke, aber von dir wünsche ich keine Benotung, warum denke mal darüber nach. !

ach ja durch deinen Sakasmuss hat du leider das vertrauensverhältniss nachhaltig gestört, so das ich von einer weitern zusammen arbeit absehen werden.

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