W.A.F. LogoSeminare

Gibt es ein MBR für Ernennung von Sicherheitsbeauftragten?

J
JulianeW.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Frima gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und 2 Sicherheitsbeauftrage. Nun ist einer von den zwei Sicherheitsbeauftragten aus der Firma ausgeschieden. Die Geschäftsleitung hat uns mitgeteilt, dass sie zwei neue Sicherheitsbeauftragte benannt hat. Nun meine Frage: Hat der BR hier nun ein Mitbestimmungsrecht oder hat der BR dies einfach hinzunehmen? Wenn er ein MBR hat, wo steht das?

4.77504

Community-Antworten (4)

L
Lotte

01.05.2007 um 01:57 Uhr

Juliane, der BR hat! Siehe ASiG § 9, dort ist auch der Verweis auf den § 87 des BetrVG zu finden.

W
Waschbär

01.05.2007 um 13:35 Uhr

Juliane ,

Der Link unten Hilft ....dir Bestimmt weiter

http://www.infopool-bau.de/site/asp/dms.asp?url=/bausteine/e_X/e_X.htm

B
burghardt

02.05.2007 um 20:56 Uhr

Hier ist m. E. auch eine BV erzwingbar

B
bigkuddel

03.05.2007 um 16:51 Uhr

Juliane bei der Namentlichen ernennung besteht nur wen eine BV existiert die dies regelt das vereinbarte aus dieser BV. Ansonsten ist es AG Aufgabe und Recht (Bgv A1 Unfallverhütungsvorschrift(Grundsätze der Prävention)den Betrieblichen Arbeitsschutz zu Organisieren. Macht er gar nichts,dann hat der BR Möglichkeiten Maßnahmen einzufordern nach §87und§80.

Ihre Antwort