Arbeit nach Bereitschaftsdienst
Unsere OP-Pflege will ein neues Bereitschaftsdienst - Arbeitszeitmodell einführen. Wir sind nicht Tarif gebunden haben aber eine opt-out Regelung ( BV ) angelehnt an den TVÖD. Die Zeiten sollen wie folgt aussehen.
Arbeitszeit von 13.00 - 20.00 Uhr = 7,0 Stunden danach Bereitschaftsdienst bis 7.30 Uhr nach dem Dienst weiter arbeiten bis 10.00Uhr = 2,5 Stunden also bis dahin 9,5 Sunden. Die Pause ist noch nicht klar deffiniert. Die Bereitschaftsarbeitsbelastung ist im Moment mit der Stufe 2 nach TVÖD vergütet und berechnet.
Meine Frage ist nun ob dies überhaupt zulässig ist, die Arbeit nach einem BD wieder aufzunehmen. Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (1)
30.04.2007 um 22:15 Uhr
@Maclogic Wenn der TVöD in Gänze Anwendung fände wären 24 Stunden inkl. eines erheblichen Teil Bereitschaftszeit möglich. Auch das ArbZG würde Anwendung und Gehör finden... ...momentan sehe ich keinen Grund, warum das nicht gehen soll.
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