Unsere OP-Pflege will ein neues Bereitschaftsdienst - Arbeitszeitmodell einführen. Wir sind nicht Tarif gebunden haben aber eine opt-out Regelung ( BV ) angelehnt an den
TVÖD.
Die Zeiten sollen wie folgt aussehen.

Arbeitszeit von 13.00 - 20.00 Uhr = 7,0 Stunden danach Bereitschaftsdienst
bis 7.30 Uhr
nach dem Dienst weiter arbeiten bis 10.00Uhr
= 2,5 Stunden
also bis dahin 9,5 Sunden. Die Pause ist noch nicht klar deffiniert.
Die Bereitschaftsarbeitsbelastung ist im Moment mit der Stufe 2 nach TVÖD vergütet und berechnet.

Meine Frage ist nun ob dies überhaupt zulässig ist, die Arbeit nach einem BD wieder
aufzunehmen.
Vielen Dank im Voraus