Übernahme als JAV - Frist in der ich das Recht gültig machen kann, dass ich JAV bin und deshalb übernommen werden muss?
Hallo alle zusammen,
ich bin nun seit September zum JAv in unserem Betrieb gewählt worden. Bin im 3. Lehrjahr und habe nun meine schriftliche Abschlussprüfung hinter mir. Mein AG hat mir nun mitgeteilt, das es noch nicht feststeht ob ich übernommen werde. Meine Frage ist nun, gibt es eine Frist in der ich das Recht gültig machen kann, dass ich JAV bin und deshalb übernommen werden muss?
LG
Community-Antworten (3)
30.04.2007 um 13:06 Uhr
@anna88, der § 78a BetrVG beantwortet deine Fragen... :-))
30.04.2007 um 14:57 Uhr
Hallo anna88,
Du musst einen schriftlichen Antrag auf Übernahme nach § 78a innerhalb von 3 Monaten vor Beendigung deiner Ausbildung stellen. Dieser Antrag muss spätestens am letzten Tag deines Ausbildungsverhältnisses beim AG vorliegen.
MfG Angi1
01.05.2007 um 17:54 Uhr
Die Frage wäre auch noch, ob mit Deiner Abschlussprüfung Dein Ausbildungsverhältnis beendet ist? Da gilt in d. Regel nicht das Datum des Ausbildungsvertrages, sonderen der Tag der letzten bestandenen Prüfung bzw. das Datum des Abschlusszeugnisses. Ansonsten wie Angi1 sagt, 3 Mon. vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Solltest Du den Antrag schon vorher gestellt haben, ist das kein Schaden, aber Du mußt es dann nochmal tun. Der AG muß Dich dann übernehmen oder beim ArbG beweisen, das die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Das ist zumindest bei größeren Betrieben äußerst schwierig, zumal dort in d. Regel immer Stellen ausgeschrieben sind.
Verwandte Themen
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber
DRINGEND: JAV-Wahl ja/nein
ÄlterHi :-) Wir sind gerade frisch BR geworden und haben schon die erste terminkritische Sache auf dem Tisch: Unsere JAV (1 + 1 Ersatz) wird Mitte kommenden Monats mit der Ausbildung fertig. Der JAV
Arbeitsgericht trotz befristeter Übernahme JAV-Mitglied - was tun?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur unbefristeten Übernahme von JAVen. Ich bin selber JAV in unserem Betrieb gewesen und habe also noch ein Jahr nach meiner Amtszeit einen Anspruch auf eine unbefriste