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Schulungsverschiebung für MA - Mitbestimmung oder nicht?

S
Simon1970
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einer Schulungsmaßnahme für unsere Mitarbeiter als BR zugestimmt. Das umfaßte auch einen Schulungsplan, der genau darstellte wann welche Mitarbeitergruppe geschult werden sollte. Nun möchte der Arbeitgeber einzelne Schulungen nicht wie vorgeshen in 2007 durchführen sondern auf 2008 verschieben (bei uns brummt der Laden besser als vorhergesehen). Bei uns im Gremium besteht nun streit, ob der Arbeitgeber dies darf ohne dass der BR noch einmal zustimmt.

Der Arbeitgeber sieht nur ein Informations- und Beratungsrecht des BR. Der AG hat wohl Angst, dass der BR nicht zustimmt, da unser Gremium gerade Überstunden abgelehnt hat und das nun in eine Einigungsstelle geht.

Muss der AG nun eine Zustimmung einholen oder nicht?

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Community-Antworten (3)

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Lotte

30.04.2007 um 12:13 Uhr

Simon1970 Da sehe ich keinerlei MBR!

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Simon1970

30.04.2007 um 12:34 Uhr

Hallo Lotte,

ich sehe das auch so, aber eine Fraktion bei uns im BR ist der Meinung auch der Schulungsplan sei mitbestimmt und daher mußte der BR auch Verschiebungen zustimmen.

Schönen Gruß Simon

W
Waschbär

30.04.2007 um 12:38 Uhr

Simon1970, dann lass dir doch mal Fakten von der Fraktion geben .-)

Dann sehen wir weiter ...

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