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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wieviel Zeit braucht ein BRV täglich?

B
baccus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an all!!! Wieviel Zeit braucht ein BRV täglich?

Bin seit 5 Tagen neuer BRV. Wir sind 5 BR. Mein Vorgänger hatte morgens von 7.00h bis 12.oo Zeit für seine BR Tätigkeit. Danach war er wieder in seinem Job.( nicht immer) Ich möchte das aber so nicht geregelt haben! Der Abteilungsleiter möchte keinen Durchgangsverkehr,in meiner Abtl. und feste Zeiten für BR/Job! Ich kann die Kollegen doch nicht wegschicken nach 12.00h. ( wenn mal gesprächsbedarf besteht, ) Am Mittwoch habe ich ein Gespräch mit der GL.

5.00204

Community-Antworten (4)

C
Catweazle

29.04.2007 um 12:33 Uhr

baccus,

es kommt auf die Erforderlichkeit an. Auf keinen Fall kommt es darauf an was der Abteilungsleiter möchte oder auch nicht möchte. Selbst eine Regelung mit dem AG, z.B. Teilfreistellung von 7 h bis 12 h, bedeutet nicht, dass ein BRM sich nicht zusätzlich freistellen kann.

M
mokkabohne

29.04.2007 um 12:34 Uhr

Hallo baccus,

herzlichen Glückwunsch bzw. mein Mitleid :-)

Das kann man unmöglich voraussagen. In kleinen Firmen oder in einem Betrieb, in dem sowohl die Arbeitnehmer als auch ihre Vertretung respektiert wird, ist kaum was los und der BRV (und damit auch die anderen BRM) werden nicht so häufig verlangt als in Betrieben, in denen das Leben nicht so glatt läuft. Du kannst Dir also quasi vorstellen: Als BRV brauchst Du 20-100%.

Lass dich nicht zu Zusagen hinreißen. Diese setzen dich nur unter Druck und das könnte dann zu Qualitätsverlusten bei deiner Arbeit führen. Wenn es deiner Firma nicht passt, dass Du immer dann arbeitest, wenn Du Zeit dafür hast, soll sie Dir freiwillig eine Freistellung spendieren (für den Fall, dass sie Eurem Gremium eh noch nicht zusteht). Das BetrVG spricht im § 38 Abs. 1 nur von einer Mindestfreistellung, da ist also durchaus Platz nach oben.

Tatsächlich könnte sie damit die anderen BRM sogar ein wenig entlasten (von den bürokratischen Arbeiten, nicht der eigentlichen Ausübung des Amtes!), dies käme ihm ja nur zugute.

B
burghardt

29.04.2007 um 17:14 Uhr

Kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen, bin selber BRV, mit einer halben Stelle freigestellt, die andere Hälfte hat mein Stellvertr.. Faktisch bedeutet es aber, das Erforderlichkeit auch mehr als diese Halbe Stelle bedeuten kann. Wenn's Stress mit dem AG gibt, führ sowas wie ein "Tagebuch" sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dann kannst Du dem Arbeitsrichter immer präsentieren, was erforderlich war. Mußt Du selbst einschätzen. Betriebsratsarbeit ist nicht planbar!!! Unser AG hat Vergleiche herangezogen, woher er sich auch immer hat, da fragt man sich, was Betriebsräte mit ihrem Ehrenamt machen, wenn sie z. B. eine Jahresbudget von 150,- € haben, 1 x im Monat eine Sitzung einberufen und ansonsten scheinbar gar nix machen. Mokkabohne hat da völlig recht, keine Zusagen machen, erst mal Erfahrungen sammeln, was steht bei Euch regelmäßig an, welche Probleme müssen angegangen werden, wie ist die Zusammenarbeit mit demAG, nach nem halben Jahr die erste Reflexion. Im Übrigen kann man die Erforderlichkeit ja auch ständig variieren bzw. anpassen. Gruß

B
baccus

30.04.2007 um 19:17 Uhr

@all, danke für Euere Tip´s ich werde erst mal Erfahrungen sammeln und mich am Mittwoch bei dem Gespräch (GL) zu keinen Zusagen verleiten lassen.

Wünsche Euch einen schönen Feiertag! Gruß

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