Bei uns ist das Problem, dass ich (SbV) gerne einen Schwerbehinderten wegen im wesentlichen gleicher Eignung, auf einem Arbeitsplatz sehen möchte. Das wird abgelehnt. Wie kann ich jetzt fortfahren ? Kann ich eine Schlichtung anrufen ? (über den Personalrat) oder bin ich mit der Anhörung nach § 95 am Ende meiner Mittel ?
@Toma
"Im wesentlichen" ist eine Aussage, die genau das beschreibt, was AG immer behaupten: Ein anderer ist (notfalls) immer noch ein wenig "geeigneter"; wenn er zudem weniger behindert ist, ist das umso besser.