Schlichtung Einigung usw.
Bei uns ist das Problem, dass ich (SbV) gerne einen Schwerbehinderten wegen im wesentlichen gleicher Eignung, auf einem Arbeitsplatz sehen möchte. Das wird abgelehnt. Wie kann ich jetzt fortfahren ? Kann ich eine Schlichtung anrufen ? (über den Personalrat) oder bin ich mit der Anhörung nach § 95 am Ende meiner Mittel ?
Community-Antworten (1)
27.04.2007 um 15:33 Uhr
@Toma "Im wesentlichen" ist eine Aussage, die genau das beschreibt, was AG immer behaupten: Ein anderer ist (notfalls) immer noch ein wenig "geeigneter"; wenn er zudem weniger behindert ist, ist das umso besser.
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