Arbeitszeitregelungen für Azubis?
Liebe Kollegen, ich habe zwei Fragen.
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Ein Auszubildender bei uns hat folgendes Problem: Er hat nächste Woche Mo Urlaub, Di ist Feiertag und Mi- Sa arbeitet er durch. Ist das zulässig? Muß er nicht einen zusätzlichen freien Tag erhalten? Oder reicht es, wenn ihm Plusstunden gutgeschrieben werden?
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Unsere Azubis haben einen 40 Stunden- Soll, bekommen pro Berufsschultag aber nur 6 Stunden gutgeschrieben. In unserem Betrieb werden sie dann auch noch oft mit nur 6 oder 7 Stunden eingeplant. Dadurch sammeln sich Minusstunden, die nur noch mit einer 6 Tage- Woche kompensierbar sind. Zulässig? Unzulässig? Vertragsabhängig? Und darf ein Azubi generell so tief ins Minus rutschen wie andere AN?
Bin ganz frischer BR und hab auf Anhieb erst mal nix dazu gefunden... Für Tipps wo was zu finden isz wär ich dankbar!
Community-Antworten (4)
27.04.2007 um 01:20 Uhr
Peter, Deine Fragen sind ohne Kenntniss Eures TV kaum zu beantworten.
zu1: Habt Ihr eine 5 oder 6 Tage Woche? Wenn der Azubi unter 18 ist, gilt das JArbSchG und es geht nur die 5 Tage Woche
zu 2: Nach der Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen. BAG vom 26. März 2001, 5 AZR 413/99
Der BR ist bei der Dauer und Verteilung der AZ auf die Wochentage nach § 87 (1) Punkt 2 und 3 in der Mitbestimmung.
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit für Auszubildende kann im Arbeitszeitgesetz im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Tarifvertrag oder individuell in einer Betriebsvereinbarung bzw. in einem Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag geregelt sein.
Weiterhin ist eventuell der §615 des BGB interessant.
27.04.2007 um 01:48 Uhr
Danke für die Antwort! Tarifvertrag und Betriebsvereinb. gibt`s noch nicht, wir haben uns gerade erstmals konstituiert. Die erste Frage ist demnach nur dann mit "nicht zulässig" zu beantworten, wenn der (volljährige) Azubi eine vertraglich festgesetzte 5 Tage- Woche hat.
27.04.2007 um 15:52 Uhr
Selbst bei einer 6 Tagewoche muss dein Arbeitgeber dem Azubi bei einem Schultag von 6 Schulstunden 6 2/3 Stunden anrechnen. Auch bei der aktuellen Handhabung kommt der Azubi ja woll locker über 10 Stunden ab Berufsschultag! 6+6 sind ja wohl immer noch 12!
27.04.2007 um 15:59 Uhr
zu 2: Ich zitiere die IHK Köln (wer sonst) "An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (sechs und mehr Unterrichtsstunden) darf keine Beschäftigung nach der Berufsschule erfolgen. Dieser Unterrichtstag ist mit acht Zeitstunden auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich und nicht auf die kürzere tarifliche Arbeits- bzw. Ausbildungszeit anzurechnen."
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