Ersatzmitglied
Wir sind 3 Betriebsratmitglieder und haben nur noch 1 Ersatzmitglied ( wegen Eigenkündigung). Was machen wir wenn dieses Ersatzmitglied auch noch kündigen sollte? Müssen wir dann schon eine neue Betriebsratwahl machen? Oder erst wenn kein Ersatzmitglied mehr da ist und jemand aus dem Betreibsrat ausscheidet.
Community-Antworten (1)
26.04.2007 um 14:20 Uhr
§13 Abs.2 Ziff.2 BetrVG, erst wen ihr nur noch zwei seid, dann müsst ihr wählen.
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