BRV eigenmächtige Handlung ?
Hallo an alle, habe wieder mal ne zwickende Frage...
Ein Mitarbeiter hat eine Stellungnahme zu einer Sache vom "Betriebsrat" verlangt. Die BRV hat dies letzte Woche von einem anderen BR-Mitglied überreicht bekommen. Die BRV hielt es nur für nötig 3 von insgesamt 7 BR´lern zu informieren. Durch Zufall bekam ich diese Woche mit das besagter Mitarbeiter eine Antwort vom Betriebsrat erhielt. Wohlgemerkt das Schreiben war auf Nachfrage von mir (an den Mitarbeiter) an den Betriebsrat adressiert. Gehe ich da recht in der Annahme, das hier das Gremium in seiner Gesamtheit als erstes den Brief zu diskutieren hat und danach eine entsprechende Erklärung abgibt? Wie verhalte ich mich jetzt in unserer nächsten BR-Sitzung, die übermorgen stattfindet? Eigentlich ist doch die BRV quasi Empfänger bzw. Überbringer von "Botschaften" nicht mehr und nicht weniger?
Community-Antworten (18)
26.04.2007 um 01:53 Uhr
@engelchen Dann solltest Du mal Deinem Fürsten die Leviten lesen.
26.04.2007 um 01:55 Uhr
@ kölner ja schon, nur will man ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
26.04.2007 um 01:58 Uhr
@engelchen Dann sollte sie/er es wenigstens mitbekommen, dass Du es gemerkt hast. Meine Erfahrung ist übrigens, dass ein Fürst ein Fürst bleibt...er verselbständigt sich nur irgendwann und hat dann Vasallen!
26.04.2007 um 02:06 Uhr
leider wohl war, bin seit letztem Jahr neu gewählt als BR-Mitglied. Habe seitdem so meine Erfahrungen gesammelt.
26.04.2007 um 02:14 Uhr
@engelchen Ich zitiere mal Wikipedia: "[...] Manchmal ändert sich das spätere Verhalten durch eine Erfahrung [...]". Viel Glück!
26.04.2007 um 10:23 Uhr
Nun, zum einem sind 3 von 7 BR's nicht die Mehrheit und damit hat nicht "der Betriebsrat", sondern nur einzelne Mitglieder ihre Meinung abgegeben.
Und zum anderen würde ich das Thema auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung ansprechen und die Verletzung der Informationspflicht seitens des BRV "zu Protokoll geben".
Somit muss es im Protokoll stehen und vielleicht bringt das eueren "Fürsten" zumm nachdenken.
Zum anderen, was halten den die 3 anderen davon, auch nicht informiert worden zu sein. Immerhin stellen diese 4 Personen die Mehrheit im Betriebsrat und da sollte doch was zu machen sein.
26.04.2007 um 11:12 Uhr
Hallo Engelchen, ich habe ganz, ganz leise Zweifel, ob die Debatte, die hier geführt wird, unbedingt berechtigt ist. Prinzipiell schon, aber mir persönlich fehlt einfach die Information um was für eine "Sache" es sich da gehandelt hat. Nicht alles, was an den BR adressiert wird, ist es auch wert im Gremium diskutiert zu werden, bzw. muss nicht die sofortige Notwendigkeit bestehen. Nur die Adressierung allein bedeutet nicht gleich, dass ein Diskussionspunkt daraus entstehen muss. Beispiel: Meine "Lieblings"- Pflegedienstleiterin hat alle Mitarbeiter/innen angewiesen, sich am nächsten Tag vom Praktikanten fotografieren zu lassen, um später in jedem Bereich, für alle - auch Besucher - zugänglich Tafeln mit den Bildern, Namen und zugeordneten Heimbewohnern auszuhängen. Natürlich wollten die MA kurzfristig von mir eine Stellungnahme, ob sie dieser Anweisung überhaupt Folge leisten müssen etc. etc. Ich habe den Mitarbeiterinnen nach Rücksprache mit unserer Rechtsanwältin mitgeteilt, dass sich diese Verpflichtung nicht aus ihrem Arbeitsvertrag ablesen lässt und dass wir das wahrscheinlich dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung weiterleiten werden. Ich lasse mich gern belehren, aber die Angelegenheit war es mir nicht wert, eine außerordentliche BR- Sitzung einzuberufen und erst über die zu gebende Antwort zu diskutieren. Ich habe dann in der nächsten Sitzung darüber berichtet und wir haben über die weitere Vorgehensweise beraten. Was ist bei diesem Beispiel verkehrt daran, dass ich wegen der Eile eine erste Stellungnahme eigenverantwortlich abgegeben habe? Und genau dieses meine ich - eine "Sache" ist mir zu ungenau definiert, um eine Grundsatzdiskussion loszutreten. Es kann ja durchaus auch sein, dass Eure Angelegenheit mit der erteilten Stellungnahme erledigt war . . . Aber Eure BRV hätte schon über ihre Aktivitäten berichten müssen, denke ich.
26.04.2007 um 12:05 Uhr
@wölfchen
genau diese Frage stellt sich mir auch. Vielleicht lautete die Anfrage "Wann findet denn die nächste Betriebsversammlung statt?" oder "Wo finde ich die Betriebsvereinbarung XY?"
Ich denke nicht, dass für die Beantwortung jeglicher Fragen ein BR-Beschluss notwendig ist. Der Begriff "Stellungnahme" ist mir zu allgemein.
26.04.2007 um 14:56 Uhr
@wölfchen
die Sachlage ist folgende, der Mitarbeiter war interner Mitbewerber bei einer Stellenausschreibung und wurde nicht genommen. Der AG hat sich für einen Aussenstehenden entschieden und uns um Zustimmung gebeten....das ganze prozedere eben. Wir unsererseits haben in einer sehr ausgedehnten Diskussion dann zugestimmt, da unserer Meinung nach es zu Problemen innerhalb des Betriebsfriedens gekommen wäre.
Nun fordert der nicht genommene MA (interne) eine Stellungnahme von uns, wirft uns offenbar vor uns nicht für ihn stark gemacht zu haben.
26.04.2007 um 19:10 Uhr
@wölfchen Du recherchierst aber auch gar nicht, oder?
26.04.2007 um 20:27 Uhr
@engelchen...
Ich bin selber BRV und diskutiere auch nicht alle TOP mit meinen Mitgliedern... Zumal der Sachverhalt in diesem speziellen Fall für mich ganz eindeutig ist. Was in einer BR-Sitzung besprochen wird und warum die Entscheidung so gefallen ist unterliegt der Geheimhaltungspflicht und darf somit gar nicht an diejenige Person weitergeleitet werden...
26.04.2007 um 20:32 Uhr
@Razor, Hoppala!!!! Hast du einen anderen § zur Geheimhaltungspflicht als ich??? Ich kenn nur den 79iger......
26.04.2007 um 21:41 Uhr
engelchen, habe gerade noch mal einen Blick auf Deinen Beitrag 14043 geworfen und werde den Eindruck, den ja auch Kölner schon formulierte, nicht los, dass Ihr über mehr entscheidet als nur über die Gesetzmäßigkeit der Einstellung im Rahmen des §99 BetrVG.
Ihr scheint das Zünglein an der Waage zu spielen.
Der § 102, BetrVG sieht es vor, dass die Stellungsnahme des BR bei Widerspruch dem Gekündigten zuzuleiten ist, §99 dagegen sieht dies nicht vor.
Der BRV hat also ohne Beschluss des BR nichts zu sagen.
Razor, Dein Gremium könnte aber diesen Fall durchaus anders betrachten und was heißt bitte: " ...diskutiere auch nicht alle TOP mit meinen Mitgliedern"???
27.04.2007 um 00:44 Uhr
Hallo Lotte, Du schriebst:
Der BRV hat also ohne Beschluss des BR nichts zu sagen.
Gab es - wenn ich die bisherige Diskussion richtig verstanden habe - nicht einen entsprechenden Beschluss?
|Wir unsererseits haben in einer sehr ausgedehnten Diskussion dann zugestimmt, da |unserer Meinung nach es zu Problemen innerhalb des Betriebsfriedens gekommen |wäre.
Nach meinem Verstaendnis kann der/die Vorsitzende dem Betroffenen die Gruende der Entscheidung mitteilen.
Gruss Joachim
27.04.2007 um 00:58 Uhr
Lieber JoK, ich habe engelchen so verstanden, dass dem AN eine Stellungsnahme zugekommen ist. Also nicht mal eben eine mündliche Auskunft.
Klar kann man das tolerieren und es ist als Einzelfall auch nicht schlimm. Man muss doch die §§ nicht auf einen Tablett vor sich hertragen, aber manchmal ist es richtig und sinnvoll, einem Gebaren Einhalt zu gebieten, wenn es allzu selbstverständlich oder gar gremiumschädlich (denke dabei nicht an diesem Fall) eingesetzt wird
27.04.2007 um 20:51 Uhr
Hallo Lotte, Du schriebst:
Ich habe engelchen so verstanden, dass dem AN eine Stellungsnahme zugekommen ist. Also nicht mal eben eine mündliche Auskunft.
Im hier gegebenen Fall wuerde ich das Verhalten des BRV nicht fuer verwerflich ansehen, sofern der BR-Beschluss ohne eigene Wertung dem betroffenen Arbeiternehmer erlaeutert wurde. Ich denke, eine von einem Beschluss direkt betroffene Person hat durchaus einen gewissen Anspruch darauf, was die Gruende der Personalvertretung waren, so zu entscheiden. Ob dies nun unbedingt in Schriftform geschehen muss, mag natuerlich dahingestellt bleiben.
Klar kann man das tolerieren und es ist als Einzelfall auch nicht schlimm. Man muss doch die §§ nicht auf einen Tablett vor sich hertragen, aber manchmal ist > es richtig und sinnvoll, einem Gebaren Einhalt zu gebieten, wenn es allzu selbstverständlich oder gar gremiumschädlich (denke dabei nicht an diesem Fall) eingesetzt wird
In Deinem Fazit stimme ich Dir natuerlich zu. BRV/PRV sind keine uebergeordneten Entscheidungstraeger in einem Gremium. Sie haben die Beschluesse des Gremiums zu vertreten und nicht eigene Auffassungen als Standpunkt des Betriebs-/Personalrats auszugeben. Solchen Ansaetzen sollte man natuerlich entgegenwirken.
Mit kollegialen Gruessen Joachim
27.04.2007 um 23:56 Uhr
Kollege JoK, siehste, geht doch ;-)))))
28.04.2007 um 00:49 Uhr
Hallo Lotte,
das Erkenntnisprozesse bei mir etwas laenger dauern, schiebe bitte meiner langjaehrigen Zugehoerigkeit zum OeD zu ;-)
Gruss Joachim
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