Hallo zusammen,

Ein Mitarbeiter hat sich im März für einen Tag krank gemeldet. Vier Tage später hat sein Chef eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangt, die dieser nicht erbringen konnte, da er nicht beim Arzt war. Nun wird ihm mit Abmahnung gedroht.
Im Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, die besagt, dass in Einzelfällen eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstage gefordert werden kann.
Für diesen speziellen Tag wurde dem Mitarbeiter nichts derartiges mitgeteilt und auch ansonsten gab es keine Absprache mit diesem Mitarbeiter dass bei ihm eine AU immer am ersten tage vorzuliegen habe.

Ist die Geschäftsleitung zu diesem Schritt berechtigt?