Betriebsvereinbahrung
Hallo, bei uns wird gerade unsere ArbeitszeitregelungBV (wegen Umstrukturierung) überarbeitet. Der AG schreibt in sein Entwurf rein, dass die MA, die 35-Stunden / Woche haben, verpflichtet sind bis zu 40 Stunden pro Woche zu arbeiten und es sich "Arbeit auf Abruf" nennt. Meines wissens nach ist "Arbeit auf Abruf" nur im §12 TzBfG geregelt und wie der Gesetzname schon ist nur für Teilzeit- und Befristigtbescheftigten gültig. Sagt, bitte, dass ich mich nicht irre, oder dass der AG es so machen kann.
Community-Antworten (2)
25.04.2007 um 00:54 Uhr
Wenn die Mitarbeiter auf Abruf arbeiten sollen, also über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus sind das Überstunden/Mehrarbeit und diese sind mitbestimmungspflichtig. Wenn die MA 35 Stunden arbeiten, sollte die Arbeiszeit auch so geregelt werden. Habt ihr Arbeitszeitkonten?
25.04.2007 um 01:18 Uhr
Ja, Trine, wir haben Gletzeit, darum ist es immer schwer die überstunden zu definieren. Die Frage war aber: Ist "Arbeit auf Abruf" auf Vollzeitbescheftigte MA, die bestimmte Anzahl von Stunden in AV haben, überhaupt anzuwendbar?
Verwandte Themen
Betriebsvereinbahrung BEM
ÄlterWelche Vor oder Nachteile entstehen bei einer Betriebsvereinbahrung beim BEM? Bin im Betriebsrat einer Dienstleistungsfirma ca 1300 MA. Der grössere Teil des Betriebsrates ist gegen eine Betriebsvere
Ergänzung zum Beitrag "Anfechtung von geschlossenen Betriebsvereinbarungen"
ÄlterKann ich mich auf § 2 Abs. 1 berufen, wenn der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung trifft, in dem die Arbeitsverträge berührt werden? Gibt es weitere Paragraphen die das bekräftigen? S
Bezahlung von Nachtzuschlägen
ÄlterHallo Zusammen, ich hätte da eine Frage zum Nachtschlag. Wir bekommen diesen jetzt seit knapp 1 1/2 Jahren. Es gibt darüber auch eine Betriebsvereinbahrung. Jedoch steht in dieser nicht drin das bei U
Taschenkontrolle - hat jemand dazu bereits eine BV?
ÄlterHallo zusammen, erst mal Danke für die schnelle Antwort von Euch.wegen Samstag als pflicht. Nun bei uns hat die GF jetzt auch gefargt ob wir der BR etwas gegen Taschkontrolle hätten. Da bei uns
Betriebsvereinbarung über Überstunden
ÄlterHallo, ich bin der Vorsitzende unseres BR,unser Geschäftsleiter möchte gerne eine Betriebsvereinbahrung über Überstunden machen. Es soll drin stehen das die Mitarbeiter bis zu 25 Std. Überstunden m