Hallo Zusammen, ich hätte da eine Frage zum Nachtschlag. Wir bekommen diesen jetzt seit knapp 1 1/2 Jahren. Es gibt darüber auch eine Betriebsvereinbahrung. Jedoch steht in dieser nicht drin das bei Urlaub und Krankheit dieser nicht gezahlt wird. Aber dennoch ist es so. Ich weiß aber das laut Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitnehmer dies trotzdem zusteht. Trotzdem macht unser Arbeitgeber wie er es möchte. Ich weiß auch das der AG eine separate Betriebsvereinbahrung benötigt wenn er bei Krankheitsfällen den Zuschlag nicht gewären möchte. Aber wir haben darüber keine. Zudem wird für die Nachtarbeit ab 23 Uhr ein Zuschlag von 20% gewährt, was okay ist. Aber für die Zeit ab 00:00 Uhr ist das meines Erachtens nach nicht genug. Denn die Mitarbeiter bewegen sich alle am Mindestlohn von 8,50 Euro. Dazu sagen muss ich noch das wir generell Abends arbeiten. Das heißt die Arbeitszeiten gehen von 17 Uhr bis 01:30 Uhr. Da wir aber in der Produktion arbeiten fällt natürlich nicht der Stift um diese Zeit, sondern erst wenn alles geschafft ist. Da kann es auch 3 oder 4 Uhr morgens sein. Ich habe das Gefühl das die Geschäftsleitung hier sparen möchte, aber ab 23:00 Uhr stehen die Leute mächtig unter Strom, weil wir Zeitdruck haben damit wir alles fertig bekommen. Zudem gibt der AG zu verstehen, das dies ja nur ein Zuckerle für die Mitarbeiter ist und wenn er nicht mehr möchte dann zahlt er das auch nicht. Ich bin neu im Betriebsrat und verstehe diese Logik nicht. Zudem bin ich die einzige aus der Spätschicht die im Betriebsrat ist. Alle anderen stammen aus der Frühschicht.