Bezahlung von Nachtzuschlägen
Hallo Zusammen, ich hätte da eine Frage zum Nachtschlag. Wir bekommen diesen jetzt seit knapp 1 1/2 Jahren. Es gibt darüber auch eine Betriebsvereinbahrung. Jedoch steht in dieser nicht drin das bei Urlaub und Krankheit dieser nicht gezahlt wird. Aber dennoch ist es so. Ich weiß aber das laut Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitnehmer dies trotzdem zusteht. Trotzdem macht unser Arbeitgeber wie er es möchte. Ich weiß auch das der AG eine separate Betriebsvereinbahrung benötigt wenn er bei Krankheitsfällen den Zuschlag nicht gewären möchte. Aber wir haben darüber keine. Zudem wird für die Nachtarbeit ab 23 Uhr ein Zuschlag von 20% gewährt, was okay ist. Aber für die Zeit ab 00:00 Uhr ist das meines Erachtens nach nicht genug. Denn die Mitarbeiter bewegen sich alle am Mindestlohn von 8,50 Euro. Dazu sagen muss ich noch das wir generell Abends arbeiten. Das heißt die Arbeitszeiten gehen von 17 Uhr bis 01:30 Uhr. Da wir aber in der Produktion arbeiten fällt natürlich nicht der Stift um diese Zeit, sondern erst wenn alles geschafft ist. Da kann es auch 3 oder 4 Uhr morgens sein. Ich habe das Gefühl das die Geschäftsleitung hier sparen möchte, aber ab 23:00 Uhr stehen die Leute mächtig unter Strom, weil wir Zeitdruck haben damit wir alles fertig bekommen. Zudem gibt der AG zu verstehen, das dies ja nur ein Zuckerle für die Mitarbeiter ist und wenn er nicht mehr möchte dann zahlt er das auch nicht. Ich bin neu im Betriebsrat und verstehe diese Logik nicht. Zudem bin ich die einzige aus der Spätschicht die im Betriebsrat ist. Alle anderen stammen aus der Frühschicht.
Community-Antworten (3)
30.01.2015 um 12:17 Uhr
Nachtzuschläge sind per gesetzt nicht geregelt, nur Ausgleich für Nachtarbeit. Die Betriebsvereinbarung könnt ihr in der Pfeife rauchen, wenn der Tarifvertrag keine Öffnungsklausel enthält, was unwahrscheinlich ist. Lohnvereinbarungen stehen unter Tarifvorbehalt.
30.01.2015 um 14:39 Uhr
Das diese Zuschläge gesetzlich nicht geregelt sind weiß ich. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet für Ausgleich zu sorgen im angemessenem Sinne. Entweder per Freizeit oder Bezahlung. Als angemessen werden 25% von 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr und 40% von 00:00 - 04:00 Uhr bezeichnet und das wird auch von den Arbeitsgerichten so gesehen. Ich halte aber 20% für die Zeit nach 00:00 Uhr nicht für angemessen. Freizeit ist denke ich nicht möglich, da irgendwann alle Mitarbeiter diese nehmen müssen. Und das sind in dieser Schicht bis zu 70 Leute. Natürlich nicht alle gleichzeitig. Zudem kommen hier noch die Überstunden dazu die quasi "abgebummelt" werden müssen. Tarifverträge haben wir nicht. Wie gesagt aber Mindestlohn von 8,50 Euro und keine Wechselschicht. Die Nacht wird bei Urlaub nicht vergütet, weil man ja nicht da ist. Was schwachsinnig ist, weil den Mitarbeitern Urlaub zusteht. Bei Krankheit könnte ich das eventl. noch nachvollziehen das der AG da nichts zahlen möchte. Aber in dieser BV ist das eben nicht geregelt.
30.01.2015 um 16:36 Uhr
oh je, mir stellen sich die Hörner auf....
Stimmt das wirklich;
Ihr arbeitet nur Nachts, und habt praktisch keinen bezahlten Urlaub????
Bei Krankheit könntest du sogar verstehen, das du keine Entgeltfortzahlung hast????
Die Arbeitszeit geht bis 01.30 Uhr und ihr arbeitet bis 3 und 4 Uhr???? Da sind bis zu 11 Stunden......
Das sind ja Zustände wie im 19. Jahrhundert... Wir leben mittlererweile im 21.
Ihr solltet als BR dringend in die Puschen kommen, und euch mal ein paar Gesetzesbücher anschaffen,( die muss euer AG bezahlen ) und ganz schnell Schulungen machen. Wendet euch an eure Gewerkschaft und holt euch Hilfe, denn hier liegt ganz viel im Argen.
Ich gehe davon aus, das ziemlich alle BV`s die ihr je abgeschlossen habt, nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, ohne dessen Inhalt zu kennen...
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