Erstellt am 30.01.2015 um 11:17 Uhr von rolfo
Nachtzuschläge sind per gesetzt nicht geregelt, nur Ausgleich für Nachtarbeit. Die Betriebsvereinbarung könnt ihr in der Pfeife rauchen, wenn der Tarifvertrag keine Öffnungsklausel enthält, was unwahrscheinlich ist.
Lohnvereinbarungen stehen unter Tarifvorbehalt.
Erstellt am 30.01.2015 um 13:39 Uhr von Mieze
Das diese Zuschläge gesetzlich nicht geregelt sind weiß ich. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet für Ausgleich zu sorgen im angemessenem Sinne. Entweder per Freizeit oder Bezahlung. Als angemessen werden 25% von 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr und 40% von 00:00 - 04:00 Uhr bezeichnet und das wird auch von den Arbeitsgerichten so gesehen. Ich halte aber 20% für die Zeit nach 00:00 Uhr nicht für angemessen. Freizeit ist denke ich nicht möglich, da irgendwann alle Mitarbeiter diese nehmen müssen. Und das sind in dieser Schicht bis zu 70 Leute. Natürlich nicht alle gleichzeitig. Zudem kommen hier noch die Überstunden dazu die quasi "abgebummelt" werden müssen. Tarifverträge haben wir nicht. Wie gesagt aber Mindestlohn von 8,50 Euro und keine Wechselschicht. Die Nacht wird bei Urlaub nicht vergütet, weil man ja nicht da ist. Was schwachsinnig ist, weil den Mitarbeitern Urlaub zusteht. Bei Krankheit könnte ich das eventl. noch nachvollziehen das der AG da nichts zahlen möchte. Aber in dieser BV ist das eben nicht geregelt.
Erstellt am 30.01.2015 um 15:36 Uhr von Widder
oh je, mir stellen sich die Hörner auf....
Stimmt das wirklich;
Ihr arbeitet nur Nachts, und habt praktisch keinen bezahlten Urlaub????
Bei Krankheit könntest du sogar verstehen, das du keine Entgeltfortzahlung hast????
Die Arbeitszeit geht bis 01.30 Uhr und ihr arbeitet bis 3 und 4 Uhr???? Da sind bis zu 11 Stunden......
Das sind ja Zustände wie im 19. Jahrhundert... Wir leben mittlererweile im 21.
Ihr solltet als BR dringend in die Puschen kommen, und euch mal ein paar Gesetzesbücher anschaffen,( die muss euer AG bezahlen ) und ganz schnell Schulungen machen.
Wendet euch an eure Gewerkschaft und holt euch Hilfe, denn hier liegt ganz viel im Argen.
Ich gehe davon aus, das ziemlich alle BV`s die ihr je abgeschlossen habt, nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, ohne dessen Inhalt zu kennen...