Reduzierung Gehaltsgruppe = Änderungskündigung?
Der AG beabsichtigt, bei einem MAer die Reduzierung seiner bisherigen Bezüge durch Änderung der Gehaltsgruppe. Wäre hiermit immer der TB einer Änderungskündigung erfüllt?
Community-Antworten (1)
24.04.2007 um 21:54 Uhr
Sollte in dem UN ein BR Existieren, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, gemäß § 99 BetrVG. Bei Kündigung gleich welcher Art, muß der BR gemäß § 102 BetrVG angehört werden
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