Der AG beabsichtigt, bei einem MAer die Reduzierung seiner bisherigen Bezüge durch Änderung der Gehaltsgruppe. Wäre hiermit immer der TB einer Änderungskündigung erfüllt?
Sollte in dem UN ein BR Existieren, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, gemäß § 99 BetrVG.
Bei Kündigung gleich welcher Art, muß der BR gemäß § 102 BetrVG angehört werden