BRM Elternzeit erhält keine Informationen mehr und wird nicht eingeladen
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich befinde mich als BR-Mitglied gerade in Elternzeit. Der jetzige BRV (ich bin BRV) läd mich nicht zu den Sitzungen ein und auch ansonsten erhalte ich keine Infos mehr. Er behauptet, dass er dies für die Zeit meiner Elternzeit (bis Oktober 2019) auch nicht muss. Er geht sogar soweit, dass er den anderen BR-Mitgliedern, die mir immer aus den Sitzungen berichten, unterstellt, dass sie ihre Amtspflichten verletzen wenn sie mir was erzählen.
Ist das so? Habe ich wirklich keinerlei Recht auf Information? Und muss er mich tatsächlich nicht einladen? Ich habe nie erklärt, dass ich für die Dauer meiner Elternzeit auf die Ausübung verzichte.
Es ist jetzt schon so weit, dass es heute dazu eine außerordentliche Sitzung gab, von der ich natürlich auch nichts wusste....
Ein weiterer Punkt ist, dass er sich herausnimmt zu sagen, dass alle Probleme, die von den Mitarbeitern an die anderen Mitglieder herangetragen werden, nur im BR behandelt werden, wenn er von den Mitarbeitern schriftlich informiert wurde. Ich denke, auch das ist nicht richtig, oder?
Schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
Mom@home
Community-Antworten (7)
30.01.2019 um 20:53 Uhr
Wenn du an den Sitzungen teilnehmen möchtest, musst du selbst aktiv werden und den BRV auffordern dich einzuladen. Ansonsten geht er zu Recht von einer Verhinderung aus.
30.01.2019 um 22:02 Uhr
"Habe ich wirklich keinerlei Recht auf Information?"
Doch ... was der BRV da sagt, ist totaler Mist.
31.01.2019 um 09:17 Uhr
Hier mal der Ausschnitt eines Urteils des BAG dazu, Unter 17 c "Ein Betriebsratsmitglied ist während der Elternzeit nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG zeitweilig verhindert. Es kann an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen. Eine Verhinderung tritt nicht allein deshalb ein, weil das Betriebsratsmitglied seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann oder hierzu nicht verpflichtet ist. Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 [BAG 15.11.1984 - 2 AZR 341/83] = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe) . Während der Elternzeit ist ein Hinderungsgrund erst recht nicht ohne besondere Anhaltspunkte anzunehmen. Während der Elternzeit ist sogar eine Teilzeittätigkeit möglich, § 15 Abs. 4 BErzGG. " Quelle:https://www.jurion.de/urteile/bag/2005-05-25/7-abr-45_04/
Habe ich das richtig verstanden, du hast das Amt des BRV nicht niedergelegt? Der stellv.BRV übt während deiner Elternzeit das Amt des BRV aus?
Teile ihm mit das du weiterhin dein BR-Amt ausüben möchtest. Ansonsten halte ich es da wie es celestro schon geschrieben hatte "was der BRV da sagt, ist totaler Mist"
31.01.2019 um 10:02 Uhr
Guten Morgen, nein ich habe mein BRV-Amt nicht niedergelegt. Wenn ich offiziell im Oktober wiederkomme, übernehme ich wieder den Vorsitz.
31.01.2019 um 10:42 Uhr
Na dann..... Es gibt ja z.B. auch den § 34 Abs 3 BetrVG. Jedes BR Mitglied.......
31.01.2019 um 10:54 Uhr
Du bist und bleibst weiterhin die Vorsitzende. Nur in Zeiten deiner verhinderung übernimmt das der stellv.BRV. Gehst du zu einer Sitzung wirst du diese auch als BRV leiten. Das Amt des BRV ruhen zu lassen geht nicht. Da dein Stellvertreter zu den Sitzungen lädt, heißt also das du eine verhinderung angegeben hast, in diesen Fall halt deine Elternzeit, deswegen muss er dich aber immer noch zu jeder Sitzung laden, wenn du ihm mitgeteilt hast dass du auch weiterhin BR Tätigkeit ausüben möchtest. Was dein Stellvertreter da so treibt geht schon in die Richtung der Verhinderung der Betriebsratsarbeit § 78 Satz 1 BetrVG Lese das mal dazu: https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/behinderung-der-betriebsratsarbeit
Was dann auch noch dazu kommt, da dein Stellvertreter falsch lädt sind Beschlüsse angreifbar.
Würde ihm das alles mal in einer Mail mitteilen.
31.01.2019 um 14:19 Uhr
Vielen Dank für die vielen Antworten, dann werde ich mal tätig ?
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