Erstellt am 30.01.2019 um 19:53 Uhr von Catweazle
Wenn du an den Sitzungen teilnehmen möchtest, musst du selbst aktiv werden und den BRV auffordern dich einzuladen. Ansonsten geht er zu Recht von einer Verhinderung aus.
Erstellt am 30.01.2019 um 21:02 Uhr von celestro
"Habe ich wirklich keinerlei Recht auf Information?"
Doch ... was der BRV da sagt, ist totaler Mist.
Erstellt am 31.01.2019 um 08:17 Uhr von UliPK
Hier mal der Ausschnitt eines Urteils des BAG dazu,
Unter 17 c
"Ein Betriebsratsmitglied ist während der Elternzeit nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG zeitweilig verhindert. Es kann an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen. Eine Verhinderung tritt nicht allein deshalb ein, weil das Betriebsratsmitglied seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann oder hierzu nicht verpflichtet ist. Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 [BAG 15.11.1984 - 2 AZR 341/83] = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe) . Während der Elternzeit ist ein Hinderungsgrund erst recht nicht ohne besondere Anhaltspunkte anzunehmen. Während der Elternzeit ist sogar eine Teilzeittätigkeit möglich, § 15 Abs. 4 BErzGG. "
Quelle:https://www.jurion.de/urteile/bag/2005-05-25/7-abr-45_04/
Habe ich das richtig verstanden, du hast das Amt des BRV nicht niedergelegt?
Der stellv.BRV übt während deiner Elternzeit das Amt des BRV aus?
Teile ihm mit das du weiterhin dein BR-Amt ausüben möchtest.
Ansonsten halte ich es da wie es celestro schon geschrieben hatte
"was der BRV da sagt, ist totaler Mist"
Erstellt am 31.01.2019 um 09:02 Uhr von Mom@home
Guten Morgen, nein ich habe mein BRV-Amt nicht niedergelegt. Wenn ich offiziell im Oktober wiederkomme, übernehme ich wieder den Vorsitz.
Erstellt am 31.01.2019 um 09:42 Uhr von Krambambuli
Na dann.....
Es gibt ja z.B. auch den § 34 Abs 3 BetrVG. Jedes BR Mitglied.......
Erstellt am 31.01.2019 um 09:54 Uhr von UliPK
Du bist und bleibst weiterhin die Vorsitzende. Nur in Zeiten deiner verhinderung übernimmt das der stellv.BRV. Gehst du zu einer Sitzung wirst du diese auch als BRV leiten.
Das Amt des BRV ruhen zu lassen geht nicht.
Da dein Stellvertreter zu den Sitzungen lädt, heißt also das du eine verhinderung angegeben hast, in diesen Fall halt deine Elternzeit, deswegen muss er dich aber immer noch zu jeder Sitzung laden, wenn du ihm mitgeteilt hast dass du auch weiterhin BR Tätigkeit ausüben möchtest.
Was dein Stellvertreter da so treibt geht schon in die Richtung der Verhinderung der Betriebsratsarbeit § 78 Satz 1 BetrVG
Lese das mal dazu:
https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/behinderung-der-betriebsratsarbeit
Was dann auch noch dazu kommt, da dein Stellvertreter falsch lädt sind Beschlüsse angreifbar.
Würde ihm das alles mal in einer Mail mitteilen.
Erstellt am 31.01.2019 um 13:19 Uhr von Mom@home
Vielen Dank für die vielen Antworten, dann werde ich mal tätig ?