Störung der Betriebsratsarbeit / fehlender Datenschutz
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Thema Datenschutz und BR-Arbeit. Wir sind ein neu gewähltes Kremium und unser BR besitzt einen offiziellen Email-Account in dem alle BR Mitglieder integriert sind. Seit Mai 2018 beantragen wir nun die Änderung der Account Mitglieder, doch es tut sich nichts. Es können im Prinzip alle "alten" BR Mitglieder weiterhin auf den Account zugreifen und wir als "neuer" BR nicht. Dies ist aus Datenschutzgründen ziemlich unprofessionell und ich suche nach einer kurzen , knappen Formulierung für meinen GF , das dies unsere BR Arbeit in großem Maße stört .
Über Anregungen wären wir sehr dankbar ... LG
Community-Antworten (4)
30.01.2019 um 16:31 Uhr
Wende dich doch einfach mal an euren Administrator. Der macht das wahrscheinlich mit ein paar Klicks.
30.01.2019 um 16:45 Uhr
Genau das macht er eben nicht ... Es gab schon mehrere Gespräche , Versprechungen, ..usw. Deswegen wollen wir andere Wege gehen.
30.01.2019 um 17:10 Uhr
Ich kenne das Thema nur zu gut. Bei uns hat es schon das alte BR-Gremium nicht geschafft ein E-Mail-Account zu bekommen und wir warten trotz Zusage nun auch schon wieder über ein halbes Jahr darauf. Bei Euch sieht es etwas anders aus - ihr habt ein Account - aber das ist falsch eingerichtet.
Da ich mich in der Materie gut auskenne, weiß ich, dass ein IT-Administrator das eigentlich in weniger als einer Viertelstunde einrichten könnte. Bei uns liegt die Vermutung nahe, dass er daran aber durch die Geschäftsführung gehindert wird.
In Deinem Fall würde ich jetzt aber zunächst mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und auf eine Lösung hinwirken. Wenn das nichts hilft, dann hoffe ich für Dich, dass Du Mitglied eines Gremiums bist, das auch mal weitere Schritte geht - in diesem Fall in Richtung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens. Eigentlich ist es unglaublich, dass man sich überhaupt wegen einer solchen Angelegenheit zoffen muss. Arbeitgeber drücken so halt gerne ihre Wertschätzung gegenüber dem Betriebsrat aus.
30.01.2019 um 18:28 Uhr
Da ihr aller wahrscheinlichkeit nach in den E-Mails personenbezogene Daten habt verstoßt ihr gegen Art. 4 Nr. 7 DSGVO. "7) „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;"
Teilt euren Arbeitgeber mit dass ihr über eine Selbstanzeige nachdenkt. Da ihr ja über diese Daten nicht selbst bestimmen könnt sondern schlimmer noch das sogar Betriebsratsfremde einblick in diese haben, am besten noch mit Datum bis wann das geändert werden soll. Wobei klar sein sollte das dies schnellstmöglich geschehen muss. Das könnte echt teuer werden für euren AG.
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