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Abmahnung wegen Überstundenabbau

S
Souldiver
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

Bei mir in der Firma gab es vor kurzem eine Abmahnung, weil ein Kollege früher nach Hause gegangen ist.

Er ist Teamleiter von der Abteilung ( zu dem Zeitpunkt als er nach Hause ging war niemand höheres anwesend), er hat vorher mit allen aus seiner Abteilung gesprochen und er hat ausreichend Überstunden.

Er ist jetzt 2 Std. früher gegangen, ein Kollege ging dann zu seinem Vorgesetzten und hat sich wohl beschwert, aufgrund dessen bekam er jetzt eine Abmahnung.

In meinen Augen zu Unrecht oder liege ich da Falsch?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

30.01.2019 um 15:43 Uhr

Da niemand Eure Regeln zur Anwesenheit, Arbeitszeit und zum Abbau von Überstunden kennt, kann denke ich niemand etwas dazu sagen.

S
Souldiver

30.01.2019 um 16:08 Uhr

Das ist das Problem wir sind als BR noch sehr frisch und für den Abbau von Überstunden gibt es noch nix bei uns.

C
celestro

30.01.2019 um 16:26 Uhr

auf irgendwas sollte (muß) sich die Abmahnung ja stützen ....

B
BRHamburg

30.01.2019 um 19:04 Uhr

Also grundsätzlich hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Leistung der Arbeitsstunden die im Arbeitsvertrag oder TV festgelegt sind. Und wenn es bei euch keine Regelung oder Absprachen gibt braucht der Kollege in irgendeiner Form eine Genehmigung vom Arbeitgeber. Er als Teamleiter fände es auch nicht gut, wenn seine Unterstellten Kollegen ohne Absprache nach Hause gehen.

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