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Ungewollte interne Versetzung?

S
Sophia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, können Kollegen einfach internen von einen Werk in ein 40 km entferntes Werk versetzt werden. Im Vertrag wurde nichts vereinbart, da alle Personen vor der zweiten Werksöffnung eingestellt wurden. Benötig die Geschäftsleitung hier die Zustimmung des Betriebsrates oder nicht! Was kann der Betriebsrat für seine Kollegen tun um nicht wechseln zu müssen!

Danke und Grüße

4.27202

Community-Antworten (2)

W
Werner

23.04.2007 um 15:43 Uhr

Hallo Sophia, ich sehe hier ganz klar eine mitbestimmungspflichtige personelle Maßnahme nach §99 BetrVG.

M
mokkabohne

23.04.2007 um 19:19 Uhr

Falls hier ganze Bereiche verlegt werden, liegt evt. sogar eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor. Es wird Euch sicherlich schwer fallen, die Versetzungen zu verhindern, aber vielleicht könnt Ihr (im Falle von Betriebsänderungen) einen Interessensausgleich / Sozialplan nach §112 BetrVG abschließen.

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