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Neuwahl eines JAV-vorsitzenden?

C
chaotin68
Jan 2018 bearbeitet

habe da einige fragen der vorsitzende unserer jav hat seine ausbildung beendet und wurde gekündigt. sein stellvertreter beruft eine jav-sitzung zur neuwahl eines jav-vorsitzenden ein und will sich als vorsitzender zur wahl stellen. muss er von seinem mandat als stellvertreter zurück treten und wann? er hat als stellvertreter eingeladen, tritt zurück (auf der sitzung?) und wer leitet dann die sitzung? wird dann ein wahlleiter gewählt?

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Community-Antworten (2)

P
packer

23.04.2007 um 14:01 Uhr

Moin chaotin,

die JAV Vorsitzwahl wird genauso behandelt wie die des BR Vorsitzenden (§26 (1) BetrVG). er darf und brauch nicht zurücktreten. er leitet die sitzung, es wird gewählt und damit ist das thema durch. wichtig ist nur, daß ihr zwei wahlen durchführt, also Stelli und Vorsitzender...

ich verstehe nur nicht, warum der alte vors. gekündigt wurde? oder ist er einfach nur nicht übernommen worden?

gruß, packer

C
chaotin68

23.04.2007 um 14:13 Uhr

der alte vorsitzende ist, nach langem prozess bei gericht, leider nicht übernommen worden. daher ist jetzt das problem

Gruß, chaotin

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