Aufhebungsvertrag mit Abfindung - Anrechnung Abfindung, falls Kündigung im neuen Job?
Hallo. Ich habe eine ganz wichtige Frage! Ich gehe wohl einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung ein. Fristen werden nicht eingehalten. Ich könne evtl. gleich (entweder sofort oder max. nach einem Monat Arbeitslosigkeit) bei einer neuen Stelle anfangen. Falls ich dann beim neuen Arbeitgeber während der Probezeit gekündigt werde bzw. ich selbst kündige, kann dann das Arbeitsamt immer noch meine Abfindung anrechnen??? Um die Sperrzeit geht es mir nicht!
Danke!!!
Community-Antworten (1)
23.04.2007 um 00:20 Uhr
Ja, das geht.
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