betriebliche Übung bei abweichender Tätigkeit zum Arbeitsvertrag
Ein Mitarbeiter wurde lt. Arbeitsvertrag als Versandleiter eingestellt und übte diese Tätigkeit auch ca. 2 Jahre aus. Anschließend wurde er als Lagermitarbeiter eingesetzt und übt diese Tätigkeit mittlerweile seit 6 Jahren aus. Allerdings wurde keine schriftliche Änderungsvereinbarung getroffen. Welche Tätigkeit würde bei einer Kündigung bei der Sozialauswahl zu Grunde gelegt werden, die lt. Arbeitsvertrag oder die zuletzt ausgeübte?
Community-Antworten (1)
29.01.2019 um 13:47 Uhr
Das klingt doch nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages.
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