Ein Mitarbeiter wurde lt. Arbeitsvertrag als Versandleiter eingestellt und übte diese Tätigkeit auch ca. 2 Jahre aus. Anschließend wurde er als Lagermitarbeiter eingesetzt und übt diese Tätigkeit mittlerweile seit 6 Jahren aus. Allerdings wurde keine schriftliche Änderungsvereinbarung getroffen.
Welche Tätigkeit würde bei einer Kündigung bei der Sozialauswahl zu Grunde gelegt werden, die lt. Arbeitsvertrag oder die zuletzt ausgeübte?