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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zum Lebensarbeitszeitkonto?

S
salepf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mal ein Frage an euch. Wir im Betriebsrat sind derzeit am überlegen ein Lebensarbeitszeitkonto einzuführen, leider haben wir nicht genügend Unterlagen, vielleicht hat von euch jemand Unterlagen die er uns zur Verfügung stellen kann. Wäre sehr dankbar!!!!!

Gruß

Sale

5.30503

Community-Antworten (3)

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rolfo2

20.04.2007 um 13:50 Uhr

Macht euer Arbeitgeber da überhaupt mit ?

wenn ja, könntet ihr

  1. ein Zeitkonto aufbauen, das rein auf Zeitguthaben basiert
  2. ein Zeitkonto, das auf Geldwert basiert, was für den Arbeitgeber günstiger ist. In beiden Fällen müsst ihr aber darauf achten dass es dazu eine Insolvenzabsicherung gibt Viele Unterlagen, bzw Betriebsvereinbarungen wirst du dafür sicherlich nicht bekommen weil es nicht viele Betriebe gibt, die sich auf sowas einlassen. Frag doch mal bei eurer Gewerkschaft nach.
R
Reiserg2

20.05.2007 um 05:08 Uhr

Hallo Kolleginnen u. Kolegen Haben das gleiche Problem suche momentan eine Weiterbildung für Zeitkonto kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden bis 67 Jahren zu Arbeiten lieber jetzt mehr und dafür eher aufhören aber ohne gutes Seminar und Kenntnisse brauche ich im BR nichts anfangen .

B
baccus

20.05.2007 um 13:47 Uhr

@salepf, hab da was für dich gefunden.

Besonders problematisch ist auch, dass es bis heute an einer wirksamen gesetzlichen Absicherung von Zeitguthaben für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers (siehe Insolvenzverfahren) fehlt. Die gegenwärtig regierende große Koalition aus CDU, CSU und SPD will hier Abhilfe schaffen. „Langzeitarbeitszeitkonten“ sollen gesetzlich abgesichert werden. Dabei soll eine Regelung nach dem Vorbild der Insolvenzsicherung bei der Altersteilzeit (vgl. § 8a ATG; siehe Altersteilzeit) geprüft werden (vgl. Teil B I Ziff. 2.3 des Koalitionsvertrags vom 11.11.2005).

unproblematisch ist es, sonstige vom Arbeitnehmer erarbeitete Vermögenswerte in ein Langfristkonto einzustellen: z.B. Sondervergütungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Treueprämien, Erfolgsbeteiligungen usw. (vgl. § 54), Bestandteile des laufenden Arbeitsentgelts (z.B. übertarifliche Zulagen), gelegentlich anfallende Mehrarbeit sowie Mehrarbeitszuschläge.

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