Namen der Mitarbeiter auf den Labels die zum Kunden gehen - gegen die Datenschutz-Richtlinen?
Moin alle...
Wir haben im Betrieb seid Kurzem mitbekommen das durch eine Umstellung der PC Anlage & Software (Zustimmung durch den BR - AS 400 Hauptrechner)die Labels die durch den Labeldrucker ausgetruckt werden und an die Ware angeklebt werden mit den jeweiligen Namen versehen sind die der "Kommissionierer/in" hat,
Wir Lager für eine andere Firma Elektronische Waren ein die dann an die Kunden versendet werden und genau da liegt nach meiner Meihnung das Problem.
Jeder Kunde kann sehen wer die Ware Gewickelt und verpackt hat das gleiche gilt natürlich auch intern für den Lagermeister und seine Vorgesetzten das sie bei jeder Ware sehen können,ob an der Ware selber oder im Rechner wer die Palette gepackt und Gewickelt hat.
Denke das das gegen die Datenschutz Richlinen verstöst oder was meint ihr dazu.
BUDDi.
Community-Antworten (8)
20.04.2007 um 08:55 Uhr
Hallo BUDDi, eine derartige Rückverfolgbarkeit wird oft von den Kunden verlangt, grade in zertifizierten Unternehmen. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich da nicht!
20.04.2007 um 09:32 Uhr
Hi Werner
Das sie es zurück verfolgen können ist kein Problem sondern das Personbezogene Daten an Dritte Übermittelt werden sehe ich als Problem an. Wenn auf den Label die Firma draufsteht das sollte doch langen wozu muss da auch drauf stehen wer sie wann wo gepackt hat bzw Gewickelt.
Die elektronische Erfassung von Personenbezogenen Daten ist soweit ich es weiss Verboten und genau deshalb hatte ich die Frage gestellt,und dann noch an Ausstehen zu Versenden wo diese dann Auftauchen.
BUDDi
20.04.2007 um 10:41 Uhr
Moin, meines Erachtens ist das eine Leistungskontrolle, welcher MA welche Kommissionierung durchgeführt hat und somit wäre eine Fehlerquote ermittelbar. Ich sehre so etwas als mitbestiommungspflichtig. Aus Gründen des Datenschutzes sollten Namen nur verschlüsselt in Form von Mitarbeiternummern auf dem Label erscheinen.
20.04.2007 um 10:48 Uhr
Hallo BUDDI
Was ist wenn man die Namen der Mitarbeiter durch Ihre Stammnummer ,Stempelnummer ersetzt, oder gar für diesen Zweck feste NR. für den jeweiligen MA einfügt. Habe in meinem Betrieb meine Mitarbeiter Nr. sechstellig zB:456789 für alles im Haus. PC- tätigkeiten Kassenarbeiten ect. Dieser ist vorangestell nochmals drei Zahlen. Zu finden auf der Gehaltsabrechnung an der man dann erkennt in welchem Haus ich denn so werkle, zB. 123 456789 Ein gosses Teil unserer MA kennen noch nicht mal ihre Personalnr. weil diese nicht damit arbeiten müssen. Für Aussenstehende sind diese Nr nicht nachvollziehbar, es sei denn er weis welcher MA sich hinter dieser MA-NR. verbirgt.
20.04.2007 um 10:53 Uhr
@SSGG die Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgt aber nicht elektronisch und da setzt das MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG an. Daher sehe ich hier kein MBR.
20.04.2007 um 11:44 Uhr
Solche, nenne sie mal Packzettel finden sich in jedem Packet welches für was auch immer zusmmen gestellt werden, ( na schon mal nach dem Slipwechels sonen runden Zettel am Pöpes gehabt) Nein: schön da hat das Frauchen oder Männelein die Pöx vorher gewaschen. Keiner beachtet diese noch, weil sie einfach schon immer da waren. Wenn ich aber bestimmte Artikel verpackte, versende und eine Rückverfolgung gewünscht wird, Frage wird es gewünscht? wie sind die Verträge zwischen den Firmen was wurde dort festgelegt? müsste doch mit einer zuzuordnden NR. das Ziel dieser Abmachungen auch erreicht werden können, ohne direkt den Namen preis zugeben. Du schreibst auch: Jeder Kunde kann sehen wer die Ware Gewickelt und verpackt hat das gleiche gilt natürlich auch intern für den Lagermeister und seine Vorgesetzten das sie bei jeder Ware sehen können,ob an der Ware selber oder im Rechner wer die Palette gepackt und Gewickelt hat. Werden denn nicht auch dort schon Meldungen gespeichert, welche bestimmt Vorkommnisse absichern ,die dem MA aufgefallen sind, bei seiner Tätigkeit.
20.04.2007 um 12:50 Uhr
Moin ihr alle da...
ich sehe es genauso wie "SSGG"
Da diese Daten im Rechner (PC) gespeichert sind,und von den Vorgesetzten eingesehen werden können,könnte es pasieren das sie Statistiken erstellen von jedem Mitarbeiter wer wieviele Fehler bzw welche Leisteung erbracht wird. Dazu kommt das wenn die ware an z.B. media markt geht und unterwegs was mit der ware pasieren sollte die dann per Auskunft den namen von dem der das verpackt hat durchgeben können,wobei dieser vieleicht nichts dafür kann.
Es wird mit dem Einscannen der Palette ein Warenlabel erzeugt der dann auf die fertig zusammengestellte Palette aufgeklebt wird nach dem Wickel,und dann zum Kunden geht,und das darf so nicht sein denke ich auch intern sollte dafür ein Code oder was auch immer genommen werden.
danke für die vielen Antworten
BUDDi
20.04.2007 um 15:03 Uhr
@BUDDI
"Da diese Daten im Rechner (PC) gespeichert sind,und von den Vorgesetzten eingesehen werden können,könnte es pasieren das sie Statistiken erstellen von jedem Mitarbeiter wer wieviele Fehler bzw welche Leisteung erbracht wird"
Das ist jetzt eine Vermutung. Und da geht es doch für den BR los. Macht doch Sachverhaltsaufklärung. Was wird wie und wie lange in der Maschine gespeichert? Wenn es da Handlungsbedarf gibt seid ihr doch beim § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dann könnt ihr doch handeln.
Nur wenn ihr ausschließlich mit Vermutungen agiert könnt Ihr schnell Schiffbruch erleiden und Euch bei der Belegschaft ggf. unbeliebt machen.
Auskunftsrechte wahrnehmen sollten immer der erste Schritt sein
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