Erstellt am 19.04.2007 um 14:48 Uhr von DocPille
Hallo,
die Frage ist doch was ihr machen wollt.Es gibt Fälle wo für die Beschlussfassung die absolute Mehrheit benötigt wird,und
welche mit dreiviertelmehrheit.Solche Beschlüsse könnt ihr in eurem Fall also nicht machen.
Ansonsten seid ihr Beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder an der Abstimmung teilnimmt.(§33 Abs.2 BetrVG).
Es wäre einfacher du schreibst was ihr machen wollt,als das wir hier alles aufschreiben was du machen darfst.
Erstellt am 19.04.2007 um 19:38 Uhr von peters
@astor
wieso ist für Ersatzmitglieder die Zeit zu kurz ??
Erstellt am 19.04.2007 um 19:58 Uhr von Mona-Lisa
@astor,
was genau verstehst du unter "nur 7 Mitglieder erreiche"?
Hat der Rest Urlaub oder ist krank?
2 Tage um Ersatzmitglieder einzuladen reichen doch! Was habt ihr denn für ein brisantes Thema in der Sitzung?
Mit Schulungen ist's auch nicht weit her, oder? ;-))