Erstellt am 19.04.2007 um 09:12 Uhr von Petrus
Die selbe, die er hatte, bevor er BRV wurde.
Erstellt am 19.04.2007 um 09:27 Uhr von paula
Als quasi Führungskraft bist Du ab sofort genauso zu vergüten wie die GL
Spaß beiseite. Das BR-Amt ist ein Ehrenamt. Der AG soll Dich nicht benachteiligen, weil Du Dich bereit erklärst dieses Ehrenamt zu übernehmen. Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Deine Bezüge dem entsprechen müssen, was Du erhalten würdest wenn Du Deine vorherige Tätigkeit weiterhin ausüben würdest. Es ist auch zu berücksichtigen wie sich die Vergütung auf dieser Stelle weiterentwickeln würde.
Erstellt am 19.04.2007 um 09:39 Uhr von Biberrat
Morgen Laufschuh7,
als freigestellter BR ist Dein Gehalt regelmäßig dem vergleichbarer
Arbeitnehmer anzupassen.
Als nicht freigestellter BR bekommst Du Dein Gehalt wie bisher auch.
Gruss
Biberrat
Erstellt am 19.04.2007 um 09:49 Uhr von packer
... und zwar mit allen zuschlägen die du auch als "normaler" malocher bekommst. diese werden auch gezahlt wenn du wegen br arbeit unterwegs bist.
ehrenamt als BR berechtigt nur zu freiflügen nach brasilien in den puff...
Erstellt am 19.04.2007 um 09:55 Uhr von Frank B.
Nicht nur die Bezüge, auch sonstige Ansprüche, z.B. wenn du in vollkonti- Schicht arbeitest und nach TV du dadurch zusätzlichen Urlaub erhälst.
siehe Kommentierung zum §38 BetrVG!
Erstellt am 19.04.2007 um 09:58 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
weck keine falschen Hoffnungen in Laufschuh7! ;-))
So wie die Frage gestellt war, habe ich eh die Befürchtung, dass das Amt des BRV nicht mehr so verlockend ist........
@Laufschuh7,
sollte ich mit meiner Befürchtung daneben gegriffen haben, entschuldige ich mich für diese Entgleisung!
Wichtig für dich wäre aber, dass du so schnell wie möglich Grundlagenseminare zum BetrVG belegst!