Als Teilzeit im BR - Freizeitausgleich zu besonderen Sitzungen?
Ich bin als Teilzeit beschäftigt und festes Mitglied im Betriebsrat. Aufgrund der Übernahme unserer Firma an ein größeres Unternehmen haben wir im Moment sehr viele Informationsgespräche und Sitzungen. Kann ich selbst bestimmen, dass ich an diesen Sondergesprächen etc teilnehmen kann oder kann die BR-Vorsitzende vorgeben, dass statt meiner auch ein Ersatzmitglied eingeladen wird, damit ich keine Überstunden aufbaue? Bekomme ich vollen Freizeitausgleich und Fahrtkosten für diese Gespräche. Muss ich mir das von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen? Vielen Dank, schön wäre vielleicht auch ein Urteil.
Community-Antworten (5)
18.04.2007 um 15:20 Uhr
@Fortisamicus, also zuerst mal.... du baust keine Überstunden auf, sondern Mehrarbeit wegen Betriebsratstätigkeit. Während deiner regulären Arbeitszeit hast du die Pflicht, an den Sitzungen teilzunehmen. Angesicht's der "Sondersituation" bei euch im Betrieb würde ich alles daran setzen, auch ausserhalb deiner persönlichen Arbeitszeit an den Sitzungen teilzunehmen. Sicher kann es Sitzungen geben, die es dir nicht ermöglichen, aus persönlichen Gründen daran teilzunehmen. Es wird auch seine Gründe haben, warum du Teilzeit arbeitest. Teile das frühzeitig deiner BRV mit, damit sie ein Ersatzmitglied einladen kann. "Vorgeben" kann sie das sicher nicht! Du allein entscheidest das! Entscheidungsbefugnis, ob du auf Grund von Betriebsratsarbeit Mehrarbeit aufbaust oder nicht, hat mit Sicherheit kein Arbeitgeber!
18.04.2007 um 15:27 Uhr
die Vorsitzende hat die Pflicht die BR-Mitglieder zu den Sitzungen einzuladen und darf nur Ersatzmitglieder nachladen wenn du verhindert bist, zu Beispiel durch Krankheit. Durch BR-Arbeit entstehende Üstd. sind durch Freizeit abzugelten oder durch Überstundenzuschläge. BR-Arbeit geht immer vor, vor der eigentlichen Tätigkeit im Betrieb. Das ist also kein Hinderungsgrund. Selbstverständlich hast du Anspruch auf Kostenerstattung aller zusätzlichen Kosten die für die Erfüllung deiner betriebsrätlichen Aufgaben notwendig sind. Der Eisbecher unterwegs gehört nicht dazu ;-) Was musst du dir vom AG genehmigen lassen? Wenn du meinst, dass du BR-Arbeit machen darfst, das auf keinen Fall! Du musst dich nur bei dem AG zur Erledigung deiner BR-Arbeit abmelden, egal wie, per Brief, E-Mail oder Telefon, das ist wurscht. Der AG darf dich nicht an der Durchführung deiner BR-Arbeit hindern, da macht er sich strafbar. Nur im Notfall, also wenn gerade deine Abteilung brennt ,-)
18.04.2007 um 15:52 Uhr
@Mona-Lisa
Also ich bin mir da nicht so sicher,das eine Teilzeitbeschäftigung als Grund anerkannt wird,für ein nicht erscheinen.
Für mich ist das,wenn ich den Fitting richt gelesen habe,kein Grund,also darf die BRV bei nicht erscheinen kein Ersatzmitglied einladen.
18.04.2007 um 15:58 Uhr
@DocPille,
wer oder was zwingt mich, ausserhalb meiner "persönlichen" Arbeitszeit an einer BR-Sitzung teilzunehmen?
Wohl nur ich höchstselbstpersönlichst, oder? ;-))
18.04.2007 um 16:11 Uhr
@Mona-Lisa
Verliere bitte nicht Dein Lächeln,ich habe lediglich angemerkt das ICH glaube,das Teilzeit kein Grund ist um ein Ersatzmitglied zu laden. Ob der/die Teilzeit-BR zur Sitzung erscheint liegt wohl in deren Ermessen,da stimme ich Dir zu.
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