Anhörung bei einer Kündigung?
Hallo,
wir sind nun 1 Jahr im Amt und nun steht uns unsere erste ordentliche Kündigung im Haus.
Meine Frage dazu wäre:
Hab wir als Betriebsrat das Recht, die betroffene Person zu Ihrer Kündigung anzuhören bzw. mit Ihm/Ihr darüber sprechen, bevor wir uns entscheiden ob wir zustimmen oder nicht?
MfG MediaVision
Community-Antworten (7)
18.04.2007 um 13:26 Uhr
Aber sicher habt ihr das Recht! Wenn Ihr euch ein ordentliches Bild machen wollt, solltet ihr das auch tun, in Anbetracht von Unterhaltsverpflichtungen.
18.04.2007 um 13:47 Uhr
ich würde das sogar nicht nur als recht sondern als pflicht eines ordentlichgen BRs bezeichnen... obwohl ich nicht so weit gehen würde wie frank und davon gleich ein unterhaltsanspruch an den BR zu unterstellen... da müssen dann eher nahkampftechnische sachen im vorfeld passiert sein ;)
18.04.2007 um 14:00 Uhr
@packer Der Hinweis mit den Unterhaltsanspruch ging in Richtung Widerspruch nach §102 BetrVG. Denn sollte der BR den Beschluss fassen der Kündigung zu widersprechen, muss er dies entsprechend begründen! Da ist der Unterhaltsanspruch des zu Kündigenden schon wichtig.
18.04.2007 um 14:41 Uhr
@MediaVision, euer erster Weg, wenn der AG die beabsichtigte Kündigung vorlegt, MUSS zu dem AN sein, den es betrifft! Kann manchmal ne undankbare Aufgabe sein, aber ihr seid von den AN gewählt worden und es geht schliesslich um ihn und u.U. um einen gewaltigen Einschnitt in sein Leben!
Hört euch den Arbeitnehmer an, dann könnt ihr euch mal gleich ne andere (bessere!) Meinung bilden.
19.04.2007 um 03:42 Uhr
Mit was habt Ihr dieses Jahr als Betriebsratsmitglieder verbracht?? Habt Ihr noch keine Zeit gefunden um Euch zumindest die Grundkenntnisse in Sachen Betriebsratsarbeit anzueignen??? Seit Ihr Euch eigentlich im klaren darüber gewesen was da auf Euch zu kommt??? Wenn man eine Wahl zum Betriebsrat trotz Ahnungslosigkeit akzeptiert, dann sollte man sich schnellstmöglich über seine Rechte – obwohl die ja meistens bestens bekannt sind - aber vorallem über seine Pflichten als Betriebsrat Informieren. Damit man erkennt, das Betriebsratsmitglied zusein, nicht nur etwas mit Sonderkündigungsrecht zutun hat. Eine mit Sachverstand ausgeführte Betriebsratsarbeit, kann dazu beitragen, das gerade ein älterer Arbeitnehmer seinen Job behalten kann und nicht vielleicht in die Sozialhilfe abrutscht aus der er vielleicht sein ganzes restliche Leben nicht mehr heraus kommt. Nehmt schnellstens an Lehrgängen teil, besorgt Euch Fachbücher (gibt’s auch in Büchereien) oder saugt Euch Infos aus dem Internet – Leute macht was!!!! Werdet Euch bewußt, was Ihr für eine Verantwortung übernommen habt. Denkt mal darüber nach!!!!! Gruß CS1
19.04.2007 um 04:34 Uhr
Nachtrag zu meinem vorigen Eintrag:
Zu einer guten Betriebsrats Arbeit, gehört es meiner Meinung nach auch, das man einer Kündigung die man nicht für gerechtfertigt hält, schriftlich widerspricht. (Erfordert natürlich viel Mut) Oder sich zumindest seiner Stimme enthält, in dem man die relativ kurze Widerspruchsfrist kommentarlos verstreichen läßt – ist im Bezug auf die Geschäftsl. etwas weniger problematisch Das wird die Kündigung zwar nicht verhindern, schadet dem gekündigten aber nicht noch zusätzlich. Denn es müßte doch nachvollziehbar sein, das im Kündigungsschutzverfahren eine Kündigung – die der Betriebsrat zugestimmt hat – schwerer wiegt wie eine ohne Zustimmung. Und Leute denkt daran: Helfen kann nur der, der weiß wie Helfen geht. Also bildet Euch in Sachen Betriebsratsarbeit. Gruß CS1
19.04.2007 um 18:15 Uhr
@ frank
natürlich hast du recht... ist auch n guter hinweis in dieser sache. den betroffenen fragen bringt manchmal viel ans licht. hatte das, als ich getickert hab, nich auffm schirm :) sorry...
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