Hallo,

wir sind nun 1 Jahr im Amt und nun steht uns unsere erste ordentliche Kündigung im Haus.

Meine Frage dazu wäre:

Hab wir als Betriebsrat das Recht, die betroffene Person zu Ihrer Kündigung anzuhören bzw. mit Ihm/Ihr darüber sprechen, bevor wir uns entscheiden ob wir zustimmen oder nicht?

MfG MediaVision