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Wahl BRV i.O., Sitzung falsch?

M
manatwork
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist eine interne Wahl zum BR-Vorsitzenden während einer BR-Sitzung gültig, obwohl im nachhinein festgestellt wurde, dass zu der Sitzung nicht richtig geladen wurde?

4.25707

Community-Antworten (7)

W
weichei22

18.04.2007 um 11:49 Uhr

Hallo,

im Fitting steht zu §29 BetrVG ein Kommentar (nr.34) zur Ladung. (vergl. auch BAG 29. 4. 04 AP Nr. 3 zu §77 BetrVG 1972 Durchführung).

Demnach HAT der BR Vors. zu den BR-Sitzungen ALLE MITGLIEDER des BR rechtzeitig zu laden...

Gruß

Armin

G
giegelpeter

18.04.2007 um 12:46 Uhr

Hallo, nach der BR-Wahl wird durch den Wahlvorstandsvorsitzenden zur konstituierenden Sitzung des BR eingeladen. Für den Wahlvorstandvorsitzende ist nach der Festlegung eines Wahlleiters aus den gewählten BR-Mitgliedern die Tätigkeit beendet. Dann werden der Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt. Danach gibt es das 14 tägige Einspruchsrecht für jedes einzelne BR-Mitglied. Ist das verstrichen, ist die Wahl gültig. Wenn ihr zwischendurch den Vorsitzenden neu wählt, sollten die 50% der BR-Mitglieder anwesend sein. Und sollte es wirklich zu einem Fehler gekommen sein, dann gibt es das 14 tägige Einspruchsrecht für jedes einzelne BR-Mitglied. Ist das verstrichen, ist die Wahl gültig. Schau mal in den Däubler/Kittner -Mommentar S.639 Randnummer 16 (Mängel der Wahl des BR-Vorsitzenden)

M
manatwork

18.04.2007 um 12:58 Uhr

Hallo, @weichei22: Dort steht zwar, dass der Vors. alle einladen muss und so weiter, aber ich wollte ja eigentlich wissen, ob eine Wahl während einer scheinbar nicht ordnungsgemäß geladenen Sitzung trotzdem gültig ist. @giegelpeter: Wahlanfechtung habe ich auch schon durchgelsen, aber Frage s.o.

Ich nehme an, dass die Wahl in dem Fall gültig ist, es sei denn, sie wird angefochten, AUCH, wenn sich im nachhinein herausschtellt, z.B. durch Beschluß in einer folgenden Sitzung, dass nicht ordeltlich geladen wurde. frei nach dem Motto: Sitzung war falsch, Wahl trotzdem gültig.

Nachtrag: Ich habe es gefunden: Fitting zu §29. Nr. 68!

Gruß manatwork

FB
Frank B.

18.04.2007 um 13:10 Uhr

Die Frage ist: Wer will und kann die Wahl anfechten?

Ist es der Arbeitgeber, stellt sich die Frage, wie ist er an diese Information gekommen?

M
manatwork

18.04.2007 um 13:13 Uhr

Hallo, ohne zu viel Aufsehen zu erregen: Es ist NICHT der AG. Es ist eine Fraktion... ;-( Gruß manatwork

H
Heinz

18.04.2007 um 14:33 Uhr

wenn es eine Fraktion im Betriebsrat ist, könnte dieser Fehler fatal sein, man könnte Euch Manipulation vorwerfen ( kommt etwas auf`s Wahlergebnis an). Wenn ihr festgestellt habt, dass nicht richtig geladen wurde und das Wahlergebnis somit anders ausgefallen ist, würde ich mal im BR diskutieren, wie es denn mit einer Wiederholung aussieht?!

J
Jube

18.04.2007 um 17:04 Uhr

Ich würde auch für eine erneute Wahl mit richtiger Ladung der BRM plädieren.

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