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613a und dann?

H
Hilde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, die sich auskennen,

im Jahre 2003 fand bei uns ein Betriebsübergang nach 613a statt und die Verträge sind auf 5 Jahre ausgelegt. Nun hat ca. ein 1/3 der Belegschaft eine betriebsgedingte Kündigun, weger Wegfall der Arbeitsplätze erhalten und der Rest bekommt immer gesagt, daß er viel zu teuer ist. Unsere Löhne seien 25% bis 30% zu hoch. Nun sind aber die meisten von uns schon seit vielen Jahren im Betrieb und haben verrantwortungsvolle Jobs. D.h. die Löhne sind mit der Zeit gewachsen. Nun besteht die allgemeine Angst, daß wir nächstes Jahr andere Verträge mit wesentlich niedrigeren Löhnen angeboten bekommen. Nach dem Motto:" Take it or leave it" Ist diese Furcht begründet, wenn ja welche Möglichkeiten gibt es für uns dagegen etwas zu tun???

6.79508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

17.04.2007 um 21:16 Uhr

@Hilde Diese Furcht ist begründet.

S
sphinx

17.04.2007 um 21:37 Uhr

@ Hilde

"...wenn ja welche Möglichkeiten gibt es für uns dagegen etwas zu tun???.."

fragst du als Arbeitnehmer oder Betriebsrat?

Evt. helfen dir Infos zum Thema Änderungsvertrag/ Änderungskündigung?

Diese Begriffe kannst du in das Feld: Stichwort/ Problem suchen eingeben oder

z.B. "12068"

LG

H
Heini

17.04.2007 um 23:17 Uhr

Eine Änderungskündigung zwecks Lohnreduzierung wird bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht scheitern.

H
Hilde

17.04.2007 um 23:29 Uhr

die Antwort von Heini baut mich doch ein wenig auf!

Das heißt also, der AN reagiert wie in §4 KSchG und erhebt innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht - wie kann er beweisen, daß die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist?

H
Heini

18.04.2007 um 00:22 Uhr

Man kann davon ausgehen, dass Änderungskündigungen die nur aus dem Grund der Lohnreduzierungen ausgesprochen werden sozial nicht gerechtfertigt sind. Somit ergibt sich der Beweis aus der Begründung der Änderungskündigung selbst. Solche Änderungskündigungen sind nur aus dringend betriebliche Erfordernisse rechtens, zB der weitere Bestand des Unternehmens ist davon abhängig.

Und hier noch ein bisschen was zu lesen: www.arbeitsgerichte.landbw.de/lag/home.nsf/5E76BE4C65EB2BB3C1256FB800410A4F/$file/21-Sa2-04.pd

FB
Frank B.

18.04.2007 um 10:42 Uhr

Wie sieht es denn mit eurer gewerkschaftlichen Organisation aus, gilt denn ein Tarifvertrag?

H
Hilde

18.04.2007 um 11:20 Uhr

In unserern Verträgen steht:" In Anlehnung an den Tarifvertrag der IG Metal" heißt das, der AG kann sich aussuchen, was für uns gültig ist und was nicht?

S
sphinx

18.04.2007 um 11:58 Uhr

@ Hilde,

"...der AG kann sich aussuchen, was für uns gültig ist und was nicht?..."

M.E. nein, damit hat er sich an den TV zu halten, wenn

  • die Anlehnung für den gesamten AV gilt, sprich für Gehälter und nicht nur für Urlaubsgeldzahlung oder andere Teilbereiche

  • die (jeweilige) Fassung ( Datum) des TV wie evt. im AV aufgeführt beachtet wird.

LG

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