Erstellt am 17.04.2007 um 19:16 Uhr von Kölner
@Hilde
Diese Furcht ist begründet.
Erstellt am 17.04.2007 um 19:37 Uhr von sphinx
@ Hilde
"...wenn ja welche Möglichkeiten gibt es für uns dagegen etwas zu tun???.."
fragst du als Arbeitnehmer oder Betriebsrat?
Evt. helfen dir Infos zum Thema Änderungsvertrag/ Änderungskündigung?
Diese Begriffe kannst du in das Feld: Stichwort/ Problem suchen eingeben oder
z.B. "12068"
LG
Erstellt am 17.04.2007 um 21:17 Uhr von Heini
Eine Änderungskündigung zwecks Lohnreduzierung wird bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht scheitern.
Erstellt am 17.04.2007 um 21:29 Uhr von Hilde
die Antwort von Heini baut mich doch ein wenig auf!
Das heißt also, der AN reagiert wie in §4 KSchG und erhebt innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht - wie kann er beweisen, daß die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist?
Erstellt am 17.04.2007 um 22:22 Uhr von Heini
Man kann davon ausgehen, dass Änderungskündigungen die nur aus dem Grund der Lohnreduzierungen ausgesprochen werden sozial nicht gerechtfertigt sind. Somit ergibt sich der Beweis aus der Begründung der Änderungskündigung selbst.
Solche Änderungskündigungen sind nur aus dringend betriebliche Erfordernisse rechtens, zB der weitere Bestand des Unternehmens ist davon abhängig.
Und hier noch ein bisschen was zu lesen:
www.arbeitsgerichte.landbw.de/lag/home.nsf/5E76BE4C65EB2BB3C1256FB800410A4F/$file/21-Sa2-04.pd
Erstellt am 18.04.2007 um 08:42 Uhr von Frank B.
Wie sieht es denn mit eurer gewerkschaftlichen Organisation aus, gilt denn ein Tarifvertrag?
Erstellt am 18.04.2007 um 09:20 Uhr von Hilde
In unserern Verträgen steht:" In Anlehnung an den Tarifvertrag der IG Metal" heißt das, der AG kann sich aussuchen, was für uns gültig ist und was nicht?
Erstellt am 18.04.2007 um 09:58 Uhr von sphinx
@ Hilde,
"...der AG kann sich aussuchen, was für uns gültig ist und was nicht?..."
M.E. nein, damit hat er sich an den TV zu halten, wenn
- die Anlehnung für den gesamten AV gilt, sprich für Gehälter und nicht nur für Urlaubsgeldzahlung oder andere Teilbereiche
- die (jeweilige) Fassung ( Datum) des TV wie evt. im AV aufgeführt beachtet wird.
LG