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Betriebsübergang §613a

Z
zuckertüte
Nov 2016 bearbeitet

hallo, unsere Firma ist Insolvenz. Der Insolvenzverwalter hat versucht eine Firma zu finden die unsere Produktion weiterführt. Das klappt auch. Während des Insolvenzverfahrens führt der neue Arbeitgeber unter Mitwirkung des Insolvenzverwalters die Produktion mit der Hälfte der Belegschaft (50 AN )weiter. Nun will der neue Arbeitgeber 50 AN weiterbeschäftigen. Der Insolvenzverwalter kündigt den 50 AN. Der neue AG stellt alle 50 AN nach 3 Tagen Arbeitslosigkeit (Samstag,Sonntag ,Montag ) wieder ein. Er umgeht damit den Betriebsübergang nach § 613a. Unsere Kündigungsfristen und die Betriebszugehörigkeit gehen uns verloren.

Kann man trotzdem den §613a einklagen?

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Community-Antworten (2)

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pfeilenbogen

13.09.2010 um 22:58 Uhr

lese einmal hier: BAG kippt Kündigung und Aufhebungsvertrag in der Insolvenz wegen Betriebsübergang http://www.betriebsuebergang.de/aktuelles-betriebsuebergang/artikel/bag-kippt-kuendigung-und-aufhebungsvertrag-in-der-insolvenz-wegen-betriebsuebergang/index.html

Also, am besten sofort zum Anwalt

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paula

14.09.2010 um 00:29 Uhr

eine wirklich heiße Kiste... wenn die handelnden Personen es richtig machen geht so was... siehe z.B. hier

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/aufhebungsvertrag-im-zusammenhang-mit-eniem-geplanten-betriebsuebergang-dreiseitiger-vertrag.html?tx_newsfilter_pi1%5Bstartdate%5D=01-01-2005&tx_newsfilter_pi1%5Benddate%5D=31-12-2005&cHash=31be0aaed9

daher wirklich der Rat: ab zum Anwalt denn nur kann die einzelnen Bausteine exakt analysieren und die Sachlage entsprechend einschätzen

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