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Betriebsratsfortbestand

M
Maddyman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Unsere 'Firma wurde mit einem Acced Deal verkauft. Bei uns stellt sich nun die Frage sind wir als Betriebsrat aufgelöst weil es nicht nach § 613a verlief sondern nur in Anlehnung.

Ich habe schon alles mögliche nachgeschlagen bin aber immer wieder nur auf § 613a gestoßen. Es steht nirgendwo etwas über einen anderen Betriebsübergang. Unser Bereich wurde auch aus einem grosem Unternehmen heraus gelöst.

Ist ein anderer Betriebsübergang als § 613a in einer Firma mit 20 Angestellten überhaupt möglich, oder ist eine sofortige Neuwahl ratsam?

Wäre klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!

MfG Maddyman

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

26.04.2012 um 11:13 Uhr

Der Betrieb ist doch noch da. Ihr arbeitet jeden Tag; an den innerbetrieblichen Strukturen hat sich nichts geändert ?....... also seid Ihr da !

Ansonsten den AG auffordern Euch umfassend über die Veränderungen des Unternehmens zu informieren. Nur so kann man auf Details eingehen. Allein der Verkauf eines Bertriebes, der ansonsten aber unverändert weiterbesteht, ändert nichts an dem BR, der in diesem Betrieb besteht (aber natürlich bei GBR und KBR).

M
Mundwerker

26.04.2012 um 15:58 Uhr

Nennt sich Asset Deal, nicht Acced Deal. (Asset = Vermögensgegenstand) Der neue Eigentümer hat euer Unternehmen so gekauft, wie es ist. Mit den vorhandenen Mitarbeitern und mit BR. Für euch ändert sich erst Mal nichts. Vielleicht kriegt ihr einen neuen Chef. Aber vielleicht erklärst du erst noch genauer, was du mit "aus einem großen Unternehmen herausgelöst meinst". Ich nehme an, ihr ward ein eigenständiges Unternehmen (GmbH?), innerhalb eines Konzerns.

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